Tritt mit einem Turnschuh – Gefährliches Werkzeug?

Um den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB zu erfüllen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Unter anderem macht sich nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar, wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht. Ein gefährliches Werkzeug ist nach der herrschenden Meinung jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und Art seiner Verwendung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Ob auch ein Turnschuh ein gefährliches Werkzeug darstellen kann, hat der Bundesgerichtshof (6 StR 298) in seinem Beschluss vom 25. Januar 2023 erörtert. Im hiesigen Fall kam es zwischen dem Angeklagten...