Verschlagwortet: § 249 StGB

Zu den Anforderungen an das Nötigungsmittel im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB (Raub)

In seinem Beschluss vom 13. November 2024 (6 StR 459/24) setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Raub gemäß § 249 Abs. 1 StGB auseinander. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Schwerin trafen sich die Angeklagten M. und H. an einer Straßenbahnhaltestelle auf den zur Tatzeit 15-jährigen Zeugen B. Sie hielten ihn an und durchsuchten seine Taschen nach werthaltigen Gegenständen. B. ließ dies geschehen, weil er aufgrund des Altersunterschiedes und früherer Vorkommnisse Angst vor ihnen hatte. Die Angeklagten fanden in seiner Bauchtasche Bargeld in Höhe von 20,00 €, nahmen es an sich, um es für...

Der Trompetenspieler (Raub vs. Räuberische Erpressung – wesentliche Abgrenzungsprobleme) – Lösungsvorschlag Teil 1

Herzlich Willkommen zur online-Lerngruppe! 🙂 Gestern habe ich folgenden kleinen Fall in die Runde gegeben: A ist professioneller Trompetenspieler. Kurz vor einem wichtigen Auftritt verliert A das Mundstück für seine Trompete. Um den Termin nicht absagen zu müssen, geht er zu einem befreundeten Musiker B und bittet ihn, ihm das Mundstück für den Auftritt zu leihen. Leider hat B am selben Abend einen ebenso wichtigen Auftritt und verweigert daher die Herausgabe seines Mundstücks. A ist wütend und schlägt den B nieder. Sodann nimmt er das Mundstück an sich. Nach dem erfolgreichen Auftritt steckt er das Mundstück – wie von Anfang...

Der Trompetenspieler (Raub vs. Räuberische Erpressung – wesentliche Abgrenzungsprobleme)

Im Zuge meiner aktuellen Klausurvorbereitung bin ich auf das folgende Problem gestoßen: A ist professioneller Trompetenspieler. Kurz vor einem wichtigen Auftritt verliert A das Mundstück für seine Trompete. Um den Termin nicht absagen zu müssen, geht er zu einem befreundeten Musiker B und bittet ihn, ihm das Mundstück für den Auftritt zu leihen. Leider hat B am selben Abend einen ebenso wichtigen Auftritt und verweigert daher die Herausgabe seines Mundstücks. A ist wütend und schlägt den B nieder. Sodann nimmt er das Mundstück an sich. Nach dem erfolgreichen Auftritt steckt er das Mundstück – wie von Anfang an geplant –...