BGH: Keine Abhängigkeit der Beschuldigteneigenschaft von dem konkreten Tatverdacht des sachbearbeitenden Kriminalkomissars

Was es eigentlich bedeutet, Beschuldigter im Sinne der Strafprozessordnung zu sein, lernen Studenten schon in der ersten Vorlesung zum Strafprozessrecht. Im Studium noch unterschätzt, gewinnt der Beschuldigtenbegriff in der Praxis dann ganz besondere Bedeutung. Denn hat eine Person den Status des Beschuldigten inne, so gehen damit, neben den Rechten des Beschuldigten selbst, vor allem Pflichten der Strafverfolgungsbehörden einher. Eine der wichtigsten Pflichten ist die Belehrungspflicht nach § 163 a Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 136 Abs. 1 StPO. Danach muss dem Beschuldigten bei Beginn der ersten Vernehmung eröffnet werden, welche Taten ihm zur Last gelegt werden und dass er...