Mitquizzen mit Halbwissen IV – Lösung

Wir wollen euch natürlich die Lösungen der ersten Runde „Mitquizzen mit Halbwissen“ nicht vorenthalten. Beginnen wir heute mit der einfachsten Frage. Am 21. November haben wir gefragt, ob der Selbstmord nach § 211 (Mord) oder nach § 212 (Totschlag) strafbar sei. Wie es die allermeisten richtig bemerkten, war die Frage etwas boshaft formuliert. Schließlich ist der Selbstmord weder nach § 211 noch nach § 212 strafbar. §§ 211 ff StGB erfassen nur die Tötung eines anderen Menschen (statt vieler: BGHSt 19, 135, 137). Bei normalem Selbstmord ist das nicht relevant, weil der Tote ohnehin nicht mehr bestraft werden könnte. Interessant...

Beweiserhebung

In meinem Beitrag vom 12. Dezember 2009 hatte ich ausgeführt, wie zunächst ein inhaltlich einfacher Beweisantrag formuliert werden muss. Was muss man aber schreiben, damit der Beweis juristisch korrekt erhoben wird? Der Zeuge wird, wie dargestellt, vernommen. Die Urkunde wird verlesen. Ein Gegenstand wird in Augenschein genommen. In Bezug auf den Sachverständigen wird ein Sachverständigengutachten eingeholt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin

Strafbarkeit durch Verschenken eines Altfahrzeuges

Das OLG Celle ist in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2009 (32 Ss 113/09) der Auffassung, dass das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeuges an eine Privatperson zum Zwecke des Ausschlachtens den objektiven Tatbestand des § 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB erfüllt. Der Strafsenat stellt darauf ab, dass jeder Fahrzeughalter gem. § 4 der Altfahrzeugverordnung verpflichtet sei, sein Altfahrzeug nur einer anerkannten Annahmestelle zu überlassen. Wer hiergegen verstößt, verwirklicht den objektiven Tatbestand des § 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB. Der Rechtsstreit wurde ans Amtsgericht zurückverwiesen, damit dieses klären könne, ob dem Angeklagten ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten nachzuweisen...

Straftaten-Rundschau

Mann infiziert schlafende Frau mit HI-Virus In Neuseeland soll ein HIV-positiver Mann seine Frau in der Nacht mit einer mit seinem Blut beschmierten Nadel gestochen haben, damit sie sein Schicksal teile. „Lahmes-Pferd“-Eigentümer (Perm, Russland) angeklagt Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Brand im Permer Nachclub „Lahmes Pferd“ gegen den Eigentümer, den Manager und den Unterhaltungschef, sowie den Direktor einer Feuerwerksfabrik, dessen Produkte den Brand ausgelöst haben sollen, Anklage erhoben. Clinton will sich mit Knox-Urteil beschäftigen Die US-amerikanische Außenministerin Hillary Clinton will sich mit dem Urteil gegen Amanda Knox beschäftigen. Die Austauschstudentin wurde am 04. Dezember 2009 im italienischen Perugia in einem...

Protokollierung in Hauptverhandlung

In meiner Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht entschied sich heute ein ehemaliger Belastungszeuge, die wahre Geschichte zu erzählen. Da dies offensichtlich der Staatsanwaltschaft nicht gefallen hat, beantragte sie die teilweise Protokollierung der Aussage des Zeugen gem. § 183 GVG. Dies war ein deutlicher Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft darüber nachdenkt, ein Ermittlungsverfahren gegenüber dem Zeugen einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft scheint der Aufassung zu sein, dass der Zeuge die Unwahrheit gesagt hat. § 183 GVG erlaubt es einem Gericht, eine Aussage zu protokollieren, wenn nach Auffassung des Gerichts eine Straftat vorliegt. Die Protokollierung ist notwendig, da im Gegensatz zum Amtsgericht beim Landgericht grds. keine...

Strafverteidiger-Russisch: Rückwirkung – обратная сила

In der vergangenen Woche haben wir eine russische Entsprechung für den lateinischen Rechtssatz nulla poena sine lege angeboten: нет наказания не указанного в законе. Ein weiterer Rechtssatz, welcher aus der allgemeinen Garantiefunktion des Strafrechts nulla poena sine lege abgeleitet wird, ist das Rückwirkungsverbot, (nullum crimen, ) nulla poena sine lege praevia. Die Rückwirkung selbst wird ins Russische wörtlich mit обратная сила übersetzt. Das Rückwirkungsverbot kann man mit запрещение передавать (закону) обратную силу übersetzten. Etwas kürzer und nicht weniger korrekt: запрет обратного действия (закона). In Deutschland sind rückwirkende Strafgesetze generell (d.h. nicht grundsätzlich, sondern immer) verboten nach Art. 103 Abs. 2...

Beweisantrag

Der Beweisantrag ist für den Verteidiger eines der effektivsten Mittel, um auf den Prozessverlauf Einfluss zu nehmen. Doch woran erkennt man eigentlich einen Beweisantrag? Im Gesetz ist er nicht definiert, wird aber an verschiedenen Stellen voraussgesetzt. In § 244 Abs. 2 und 3 StPO werden Gründe aufgeführt, warum ein Beweisantrag abgelehnt werden kann. § 244 Abs. 6 StPO bestimmt, dass die Ablehnung eines Beweisantrages durch Beschluss erfolgt. Was zunächst negativ klingt, kann in der Praxis durchaus positiv sein. Durch die Ablehungsentscheidung bekommt man gegebenfalls z.B. mitgeteilt, wie das Gericht eine bestimmte Tatsache oder einen bestimmten Umstand einschätzt. Um in den...