Wann ist das Eisen weg?
Wann ein Diebstahl vollendet ist, ist eine beliebte Frage in der Juristenausbildung, dürfte sich aber angesichts dessen, dass Diebstähle etwa ein Drittel aller Straftaten ausmachen, regelmäßig auch in der Praxis stellen. Die Tathandlung des Diebstahls ist die Wegnahme. Wegnahme ist Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams. Weil die Begründung des neuen Gewahrsams, also die tatsächliche Herrschaft über die gestohlene Sache, teilweise schwierig zu beurteilen ist, unterteilt man die Wegnahmehandlung gewöhnlich in – und hier wollen wir einmal mit unseren Lateinkenntnissen protzen – 4 Phasen: 1) Kontrektation 2) Apprehension 3) Ablation 4) Illation Diese stehen für das Berühren (1), das Ergreifen...

