Ein gefälschter Personenausweis, der eine tatsächlich nicht existierende Behörde als Aussteller erkennen lässt, stellt eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB dar, solange es sich bei dem Namen der Behörde nicht um einen erkennbaren Phantasienamen handelt.

In seinem Urteil vom 14.05.2014, 3 Ss 50/14 hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entschieden, dass die tatsächliche Existenz des Ausstellers eines Ausweises weder für die Frage der Ausstellererkennbarkeit noch für die Frage der Täuschung über die Ausstelleridentität eine Voraussetzung des Urkundenbegriffs nach § 267 StGB sei. Etwas anderes gelte nach Ansicht des OLG nur, wenn die scheinbare Ausstellerin überhaupt nicht existiert und es sich folglich um einen als solchen ohne weiteres erkennbaren Phantasienamen handelt. Mit der Entscheidung hob das OLG Bamberg ein Urteil des Landgerichts auf, durch das der Angeklagte vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen worden war. Er hatte sich...

Das Merkmal des Missbrauchs bei der Untreue

Weil Strafrecht das Fach ist, bei dem Definitionen auswendig gelernt und beherrscht werden müssen, jagt in unserer wöchentlichen Wiederholung ein Klassiker den nächsten. Heute mit dabei ist die Untreue, die wegen ihrer Relevanz im Examen auf jeden Fall beherrscht werden sollte. Da sie sich bekanntermaßen in zwei Tatbestände teilt, wollen wir zunächst den Begriff des Missbrauchs beim Missbrauchstatbestand erläutern. § 266 Abs. 1 StGB lautet: Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht,...

Kurzfristiger Veranstaltungstipp: Die Rolle der Medien im Strafprozess Wächter des Rechtsstaats oder moderner Pranger?

Heute veranstaltet die Brandenburgische Kriminalpolitische Vereinigung in Potsdam den Themenabend: Die Rolle der Medien im Strafprozess – Wächter des Rechtsstaats oder moderner Pranger? Es diskutieren: Dr. Christine Danziger, Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte an der Hochschule der Künste, Berlin Dr. Jost Müller-Neuhof, Rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegel, Lehrbeauftragter an der FU Berlin Johann Schwenn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg Michael Steltner, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Berlin Moderation: Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe Veranstaltungsort: Universität Potsdam, August-Bebel-Str. 89, 14482 Potsdam (direkt am S-Bahnhof Griebnitzsee) Raum H05 Link zur Veranstaltung: http://bkvev.org/wp-content/uploads/2014/11/2014-12-11.pdf  

Riesige Schweinerei im Tatort – skrupelloser Fleischproduzent besticht die Polizei

Ein Gastbeitrag von Tobias Kreher* „Der sanfte Tod“ heißt der Tatort vom 07. Dezember 2014. Hinter diesem zunächst einfach klingenden Titel versteckt sich die ganz große Moralkeule. Kommissarin Charlotte Lindholm (Maria Furtwängler) ermittelt in den Kreisen der Fleischwirtschaft – und gerät dabei selbst in Konflikt mit ihrem Gewissen. Der persönliche Fahrer des Fleischindustriellen Jan-Peter Landmann (Heino Ferch) wird aus dem Hinterhalt erschossen. Aber nicht bei der Ausübung seiner Tätigkeit, sondern auf dem Rücksitz des Autos. Landmann selbst hatte kurz zuvor das Steuer übernommen, sodass man schnell ein Attentat auf Landmann vermutet, das wegen der Personenverwechselung missglückte. Genug potenzielle Feinde hat...

Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen

Als Strafverteidiger kämpft man nicht nur für seinen Mandanten, sondern auch um seine Gebühren. Ist der Mandant erst einmal freigesprochen, soll die Staatskasse die notwendigen Kosten der Verteidigung tragen. Doch was ist schon notwendig? Eine gute Verteidigung kann nur erfolgen, wenn man sich einen vollständigen Überblick über das Ermittlungsergebnis und damit über die Ermittlungsakte verschafft. Hierzu kopiert man als Anwalt zunächst die Ermittlungsakte. Wenn man dann aber die Kopierkosten der Staatskasse in Rechnung stellt, muss man sich immer wieder belehren lassen, dass die abgerechneten Seiten nicht vollständig für die Verteidigung notwendig waren. In einem Verfahren wegen räuberischen Diebstahls wurden mir...