Kokain auf dem Kinderspielplatz

Dass an bestimmten Orten Drogen verkauft – und gekauft! – werden, ist weithin bekannt. In Berlin sind beispielsweise der Görlitzer Park in Kreuzberg oder die Hasenheide als Bezugsorte für Drogen, insbesondere Cannabisprodukte bekannt. In Dortmund ist man anscheinend schon „einen Schritt weiter“. Dort wurde im Tatort vom 18. Oktober 2015 ein Päckchen Kokain sogar auf einem Kinderspielplatz gefunden. Durch unglückliche Umstände geriet das Päckchen Kokain in die Hände der kleinen Emma, die im Sandkasten spielte und die Drogen zufällig fand, dann wie eine Süßigkeit einnahm und später verstarb. Zuvor hatte eine Dealerin noch versucht, das Kokain aus dem Sandkasten zu entfernen.

Geht man an dieser Stelle nun einer möglichen Strafbarkeit der Dealerin wegen Verstoßes gegen das BtMG nach, kann man längere Zeit die Vorschriften der §§ 29 ff. BtMG durchsehen. Dort wird sich dann die Frage stellen, welche Tatbestandsvariante des § 29 BtMG durch das „Herumliegenlassen des Kokains im Sandkasten“ erfüllt ist. Und neben der Überlegung, ob das Verhalten möglicherweise ein „Abgeben“ oder „Überlassen“ oder „sonst in den Verkehr bringen“ von Betäubungsmitteln darstellt, muss dann geprüft werden, ob das Ganze auch vorsätzlich geschah. Dies erscheint zweifelhaft, denn weder kam es der Dealerin darauf an noch wusste sie sicher, dass das kleine Mädchen an das Kokain gelangt. Auch machte sie nicht den Eindruck, dass sie sich einfach damit abfinden würde, wenn jemand das Kokain entdeckt.

Aber selbst, wenn man keinen Vorsatz annehmen würde, zaubert der § 29 des BtMG noch eine Überraschung aus dem Hut – denn sein Absatz 4 stellt auch eine fahrlässige Tatbegehung in bestimmten Fällen unter Strafe. Dazu zählt auch das „Abgeben“ (Abs. 1 S. 1 Nr. 1), das „sonst in den Verkehr bringen“ (Abs. 1 S. 1 Nr. 1), oder auch das „Verschaffen oder Gewähren von Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln“ (Abs. 1 S. 1 Nr. 11).

Wer vielleicht gerade einen Kommentar zum BtMG zur Hand hat und eine denkbare Tatbestandsvariante zu identifizieren vermag, darf sich gern mit einer Kommentierung dazu äußern.

Im Tatort jedenfalls möchte der Kollege Daniel Kossik (Stefan Konarske) die Sache auch ganz schnell an die Drogenfahndung abgeben. Doch als die Dealerin kurze Zeit später erschlagen aufgefunden wird, geht die Arbeit an diesem Fall für die Mordermittler um Kommissar Peter Faber (Jörg Hartmann) weiter. Viele Personen könnten ein Motiv für den Mord haben. Der Zorn gegenüber den Dortmunder Dealern, die überwiegend Flüchtlinge aus Afrika sind, hatte sich nach dem Tod des kleinen Mädchens verstärkt.

Die sonderbaren Ermittlungsmethoden von Kommissar Faber, die oftmals direkt im Zusammenhang stehen mit Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, Freiheitsberaubung und Nachstellung, sind dann doch zielführend. Dadurch entpuppt sich paradoxerweise ausgerechnet ein Rettungssanitäter aus der Nachbarschaft als Täter. Sein Motiv für den Mord an der Dealerin war anscheinend nicht nur „Rache“ für den Tod des Mädchens, sondern auch die Tatsache, dass die Dealer afrikanische Flüchtlinge sind. Wäre der junge Mann nicht am Ende von der Polizei erschossen, sondern vor ein Strafgericht gestellt worden, wären diese wohl rassistischen und fremdenfeindlichen Motive bei der Strafzumessung von Gesetzes wegen zu berücksichtigen gewesen.

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Eine Antwort

  1. 26. Oktober 2015

    […] Wie vergangene Woche in Dortmund, so ist auch im Stuttgarter Tatort vom 25. Oktober 2015 schon wieder ein Mediziner für den Tod eines Menschen verantwortlich. Opfer ist der verurteilte Straftäter Jörg Albrecht. Dieser hatte einst ein junges Mädchen sexuell missbraucht und dadurch sogar ihren Tod herbeigeführt. Albrecht wurde deshalb wegen Vergewaltigung mit Todesfolge gem. § 178 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. […]

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