Kategorie: Allgemeiner Teil StGB

Strafrechts – Moot Court in Potsdam!

Verteidige deinen Mandanten im Gerichtssaal als Strafverteidiger, diene dem Rechtsstaat als Staatsanwalt oder leite die Verhandlung und sprich als Richter ein gerechtes Urteil – beim Moot Court 2011 an der Universität Potsdam werden Studenten zu wahren Strafrechtlern! Die Aufgabe: Auf Grundlage einer Original-Ermittlungsakte in einem Team eine Verhandlungsstrategie entwickeln, Beweisanträge verfassen und Zeugen befragen. Am Ende steht ein Urteil, das über Wohl und Wehe des Angeklagten entscheidet – und die Bewertung einer Jury aus namhaften Juristen. Du kennst Studenten, die ihre strafrechtlichen Kompetenzen gern im Ernstfall testen wollen und an einem solchen Duell Spaß haben könnten. Lass es Sie wissen!...

Täter sind Opfer sind Täter – zu BGH, Beschluss v. 11. August 2010 (1 StR 351/10)

Der Leitsatz Ein körperlich unterlegener Täter, der zuvor massiver körperlicher Gewalt seitens des Opfers ausgesetzt war und diesem kurz darauf im Treppenhaus wieder begegnet, darf ein mitgeführtes Messer als Verteidigungsmittel einsetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Opfer keinen neuerlichen Angriff beabsichtigt, der Täter aber irrtümlich vom Vorliegen eines Angriffs ausgeht, weil sich das Opfer ihm nähert. Es handelt sich insofern um einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Schwingt der Täter das Messer vor der Verwendung, so kann darin die Androhung des Einsatzes der Waffe gesehen werden, unabhängig davon, ob das Opfer das Messer auch tatsächlich wahrnimmt. Der Sachverhalt
 O trifft den körperlich überlegenen...

Störung der Totenruhe durch Teufels Asche

Manchmal hat man auch nach dem Tode keine Ruhe. Am Samstag wurde laut Bericht der Berliner Zeitung die Urne des Alt 68ers Fritz Teufel auf dem Friedhof ausgegraben und anschließend wurde die Asche auf dem Friedhof verstreut. Herr Teufel war Mitbegründer der Kommune 21. Da politische Motive nicht ausgeschlossen werden können, ermittelt der Staatsschutz z.b. wegen Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB. Hier heißt es: Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Diese Norm ist...

Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 2

II. Das Gesetzlichkeitsprinzip A. Rechtsgrundlage und Bedeutung Es wäre sträflich, eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzlichkeitsprinzip nicht mit den gesetzlichen Normen zu beginnen, in denen dieses verankert ist. Das Gesetzlichkeitsprinzip ist im deutschen Strafrecht in §§ 1, 2 Abs. 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegt. „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ § 2 Abs. 1 StGB konkretisiert ergänzend: „Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt“. Daneben finden sich entsprechende Normen auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 7 Abs. 1 MRK) und wortgleich [3]in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 15...

Lernbeitrag: Strafrechtliche Grundprinzipien Teil 1

Teil 1 – Einleitung „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanken auf sie am besten zutrifft.“ Noch vor gut 65 Jahren stand diese Rechtsnorm als § 2 im Deutschen Strafgesetzbuch, die Nationalsozialisten hatten sie 1935 hineingeschrieben. Sie verabschiedeten sich mit ihr von 200 Jahren Aufklärung und von einem anderen, viel pointierteren Rechtssatz, den Anselm von Feuerbach, der Verfasser des bayerischen Kriminalgesetzes von 1813...

Haft durcharbeiten Teil 2

Hier die nächsten Fragen, es geht noch immer um die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Sachverhalte mit Auslandsbezug. 4) Was besagt das Territorialiätsprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 5) Was besagt das Personalitätsprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 6) Was besagt das Flaggenprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N Außerdem: Haft notiert auf Seite 12/13 ein paar Gedanken zur Notwendigkeit und Fragwürdigkeit strafrechtlicher Systembildung. Die sollte man sich einmal in einer ruhigen Minute ansehen. Wer hier den AT mitlernt oder wiederholt bzw. zumindest gedenkt, das zu tun, kann mir ja einmal eine...