Kategorie: Rechtsgebiete Strafrecht

Strafrechtsreport: Verantwortung für Revisionsbegründungsschrift

Ergeben sich aus der sprachlichen Fassung einer Revisionsbegründungsschrift, wie z.B. aus der Formulierung „auf nachdrücklichen Wunsch des Mandanten“ oder „auftragsgemäß“ Zweifel daran, dass der Verteidiger die volle Verantwortung für seine Revisionsbegründungsschrift übernehmen wolle, so ist diese nach Auffassung des OLG Celle – 32 Ss 121/09 – trotz der Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt gem. § 345 Abs. 2 StPO unwirksam. Jeder Rechtsanwalt kennt das Problem. Man selber räumt einem Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg ein. Der Mandant besteht aber auf die Einlegung und Begründung. Entweder man verkracht sich mit seinem Mandanten oder man stellt sich vor dem Gericht als völlig blöd...

Spruchkörper beim Amtsgericht

Fortsetzung zum Beitrag vom 06. November 2009 Ist man dann zu dem Ergebnis gekommen, dass das Amtsgericht sachlich zuständig ist, bleibt die Frage zu klären, welcher Spruchkörper zur Entscheidung berufen ist. Zur Auswahl steht der Strafrichter gem. § 25 GVG und das Schöffengericht gem. § 28 GVG. Der Spruchkörper Strafrichter – umfasst trotz Diskriminierungsverbot auch die Amtsrichterin – setzt sich aus einem Berufsrichter zusammen. Er ist zuständig, für Privatklageverfahren gem. § 374 StPO oder wenn keine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist. Wieder kommt es auf die Straferwartung an. Liegt die Straferwartung über zwei aber unter vier...

nemo tenetur in der Praxis: Muss der Mafiakiller Steuern zahlen?

Bereits vor zwei Wochen habe ich die Herkunft des nemo-tenetur-Grundsatzes erklärt. Zur Erinnerung: Nemo tenetur se ipsum accusare ist die Selbstbelastungsfreiheit, also die Erlaubnis, nichts zu sagen, wenn man sich dadurch selbst belasten würde. In der Grundkonstellation relativ einfach, aber im Einzelfall so schwierig, dass sich derzeit das Bundesverfassungsgericht damit befassen muss. Noch in diesem Jahr soll es eine Entscheidung geben. Folgender denkbarer Fall: M ist selbständiger Mafiakiller. Jedes Jahr bringt er „auf Bestellung“ 5 Menschen um. Selbstverständlich macht M das für Geld, immerhin muss er von irgendetwas leben und Mafiakiller ist sein Beruf. Daher lässt er sich jeden Mord1...

sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte

Dies ist eine Fortsetzung des Beitrages vom 31. Oktober 2009. Es geht um die Frage, wann das Amtsgericht sachlich zuständig ist. Leider muss ich, dem Gesetze folgend, gleich negativ anfangen. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 GVG ist das Amtsgericht nicht zuständig, wenn das Landgericht gem. §74 Abs. 2 GVG oder § 74a GVG oder das Oberlandesgericht gem. § 120 GVG zuständig ist. Vereinfacht ausgedrückt ist das Landgericht gem. § 74 Abs. 2 GVG immer zuständig, wenn jemand augrund einer Vorsatztat gestorben ist. Die Vorsatztat muss sich nicht aut die Tötung unmittelbar beziehen. In § 74a GVG werden einzelne...

Strafrecht-Report: italienische Verhältnisse 2

In Berlin wurden drei Männer festgenommen, denen laut Bericht der Berliner-Zeitung vorgeworfen wird, im gesamten Bundesgebiet Autofahrer „beraubt“ zu haben. Die drei Männer sollen die späteren Geschädigten zunächst beim Geldabheben beobachtet haben. Wenn die Geschädigten mit ihrem PKW an einer roten Ampel anhalten mussten, sollen die mutmaßlichen Täter mit einem Motorad neben dem Wagen gestoppt haben. Der Sozius soll dann jeweils die Seitenscheibe eingeschlagen und die Tasche des Autofahrers entwendet haben. Ob tatsächlich ein Raub gem. § 249 StGB vorgelegen hat, wird davon abhängen, ob tatsächlich Gewalt gegenüber den Geschädigten verübt oder qualifiziert gedroht wurde. Eine Wegnahme mit Gewalt liegt...

Italienisches Gericht verurteilt CIA-Agenten

Laut Bericht von Focus-Online und der taz aus Berlin wurden in Italien mehrere CIA Agenten in Abwesenheit zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Den CIA Agenten wurde vorgeworfen, im Jahre 2003 einen Ägypter in Italien auf offner Straße gekidnappt zu haben. Bei dem Ägypter handelte es sich um den Iman einer Mailänder Moschee. In Deutschland wäre eine Verurteilung aufgrund der strafprozessualen Vorschriften schwer möglich. Die Strafprozessordnung (StPO) verbietet grundsätzlich die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten gem. § 230 StPO. Hiernach findet eine Hauptverhandlung gegen den ausgebliebenen Angeklagten nicht statt. Vielmehr ist bei ungenügender Entschuldigung die Vorführung anzuordnen bzw. Haftbefehl zu...