nemo tenetur in der Praxis: Muss der Mafiakiller Steuern zahlen?

Bereits vor zwei Wochen habe ich die Herkunft des nemo-tenetur-Grundsatzes erklärt.

Zur Erinnerung: Nemo tenetur se ipsum accusare ist die Selbstbelastungsfreiheit, also die Erlaubnis, nichts zu sagen, wenn man sich dadurch selbst belasten würde.

In der Grundkonstellation relativ einfach, aber im Einzelfall so schwierig, dass sich derzeit das Bundesverfassungsgericht damit befassen muss. Noch in diesem Jahr soll es eine Entscheidung geben.

Folgender denkbarer Fall:

M ist selbständiger Mafiakiller. Jedes Jahr bringt er „auf Bestellung“ 5 Menschen um. Selbstverständlich macht M das für Geld, immerhin muss er von irgendetwas leben und Mafiakiller ist sein Beruf. Daher lässt er sich jeden Mord1 fürstlich mit 20.ooo Euro entlohnen. Er generiert somit jährlich Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 Einkommenssteuergesetz EStG (evtl. auch aus sonstiger Tätigkeit im Sinne des §§ 2 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit 22 EStG) in Höhe von 100.000 Euro.

Die Folge: Mafiakiller M muss auf seine Einnahmen – so wie allen anderen auch – Einkommenssteuer zahlen.2

Die Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung ergibt sich aus § 25 Abs. 3 EStG. Gibt der Mafiakiller die Steuererklärung nicht ab, macht er sich unter Umständen strafbar nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung AO – das ist nämlich eine Steuerhinterziehung (durch Unterlassen).

Der Mafiakiller müsste also in seine Steuererklärung hineinschreiben: Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit/sonstige Einkünfte (Auftragsmorde): 100.000 €.

Da wird sich der Finanzbeamte natürlich gehörig wundern und ins Gesetz schauen.

Diesen ungewöhnlichen Fall möchte er nämlich am liebsten gleich der zuständigen Staatsanwaltschaft mitteilen. Grundsätzlich ist das Steuergeheimnis aber geschützt in § 30 AO. Der Finanzbeamte muss das Steuergeheimnis wahren.

Es gibt aber Ausnahmen, die diesen Grundsatz durchbrechen. Dazu zählt der § 30 Nr. 5 a) AO. Danach ist die Offenbarung der Kenntnisse zulässig, wenn für sie ein „zwingendes Interesse“ besteht. Was man darunter zu verstehen hat, definiert das Gesetz gleich selbst:

ein zwingendes öffentliches Interesse ist namentlich gegeben, wenn Verbrechen […] verfolgt werden oder verfolgt werden sollen. (§ 30 Abs. 5 a AO)

Zwischenfazit: Der Mafiakiller muss also eine Steuererklärung abgeben und der Finanzbeamte kann das, was er erfährt, der Staatsanwaltschaft weitererzählen.

Das wäre auch noch gar nicht problematisch, wenn es für diese Informationen ein Beweisverwertungsverbot gäbe. Grundsätzlich gibt es ein derartiges Verbot in § 393 Abs. 2 AO. Jene Kenntnisse, die Staatsanwaltschaft oder Gericht aus den Steuerakten erlangen, dürfen für die Verfolgung einer Tat, die keine Steuerstraftat ist, nicht verwendet werden.

Ausnahme sind jedoch auch hier die Fälle von zwingendem öffentliches Interesse (s.o. bzw. § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO).

Wenn also die Staatsanwaltschaft aus der Steuerakte die Kenntnis erlangt, dass der Steuerpflichtige ein Mafiamörder ist, darf das vor Gericht verwendet werden.

Worin liegt das Problem? Der Nemo-tenetur-Grundsatz wird durch § 393 Abs. 2 AO verletzt. Der Mafiakiller muss wahrheitsgemäße Angaben machen und sich dadurch selbst wegen einer Nichtsteuerstraftat belasten.

Wie ist das aufzulösen? Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts3 ist auch noch vieles vertretbar.. Lösungen dürfen gern als Kommentar gepostet werden.

Konstantin Stern

  1. Tötung gegen Entlohnung – Mordmerkmal Habgier [zurück]
  2. Immerhin kann er aber Kosten für Tatwaffen und Hotelübernachtungen bei Dienstreisen als Werbungskosten absetzen. [zurück]
  3. noch in diesem Jahr, in der es aber nicht um Mafiatäter sondern Geflügelfarmen und sog. Chick Sexer geht. [zurück]

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2 Antworten

  1. Daniel sagt:

    Lieber Steffen,

    super Idee mit dem Blog. Den Beitrag fand ich auch echt amüsant. Melde mich demnächst mal. Gruss Daniel

  2. Blogneurotiker sagt:

    Hi.. anfangs fand ich das Blog ja langweilig, aber die Geschichte vom Steuerhinterziehenden Mafiamörder ist der erste Eintrag den ich mir wirklich komplett durchgelesen habe.
    Ist in gewisser Weise ja auch ein philosophisches Problem.

    Sehr schön… bitte mehr von solchen Dingen! 🙂

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