Kategorie: Strafrechtsdefinitionen
Nicht immer wird eine Straftat nur von einer Person begangen. Sind mehrere Personen an der Tat beteiligt, so muss abgegrenzt werden, um welche Art der Teilnahme es sich handelt. Heute wollen wir uns die Teilnahmeform der Beihilfe nach § 27 Abs. 1 StGB anschauen und dazu wiederholen, was unter dem Merkmal der Hilfeleistung zu verstehen ist. § 27 Abs.1 StGB lautet wie folgt: Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Definition: Als Hilfeleistung ist jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs objektiv ermöglicht oder erleichtert oder die vom Täter...
Im Anschluss an unseren Beitrag vom 19. November 2012 soll heute der Begriff der Beleidigung gemäß § 185 StGB genauer dargestellt werden. „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Da das Gesetz keinen Aufschluss über die einzelnen Voraussetzungen der Beleidigung gibt, ist es umso wichtiger, sich im Rahmen einer kurzen Wiederholung noch einmal deutlich zu machen was genau unter dem Begriff der Beleidigung zu verstehen ist. Definition: Eine Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre...
Besprühte Hauswände, heruntergerissene Mülleimer und zerlegte Fahrräder zieren die Stadt. Ein Bild, das vor allem dem Berliner nicht fremd ist und strafrechtlich häufig dem Tatbestand der Sachbeschädigung unterfällt. Was genau mit dem juristischen Begriff der Beschädigung gemeint ist, wollen wir uns heute anschauen. Gesetzeswortlaut der Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 1 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition der Sachbeschädigung: Eine Beschädigung ist jede Einwirkung auf eine Sache, die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur geringfügig beeinträchtigt. Eine Verletzung der Sachsubstanz...
Nachdem in der letzten Woche eine Definition mit eher untergeordneter Relevanz (Unglücksfall § 323c StGB) besprochen wurde, wollen wir uns heute wieder einmal einem Klassiker der strafrechtlichen Ausbildung und Praxis widmen. Die Rede ist von dem Mordmerkmal der Heimtücke, das vor allem in universitären Klausuren ein absoluter Dauerbrenner ist. In § 211 Abs. 2 Gruppe 2 Alt. 1 StGB steht: Mörder ist, wer heimtückisch einen Menschen tötet. Definition: Heimtückisch handelt, wer eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt. Dies muss nach Ansicht der Rechtsprechung in feindlicher Willensrichtung (str.) geschehen, um vor allem...
§ 323c normiert die Strafbarkeit der unterlassenen Hilfeleistung. Sie ist in der juristischen Ausbildung von untergeordneter Relevanz, wird jedoch gerne am Rande von Strafrechtsklausuren eingebaut und deshalb häufig von den Studenten übersehen. Der Tatbestand der unerlassenen Hilfeleistung lautet: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzungen anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, in dem die konkrete Gefahr eines erheblichen Schadens für ein...
Der absolute Klassiker unter den strafrechtlich relevanten Definitionen ist die des gefährlichen Werkzeugs im Rahmen der gefährlichen Körperverletzung. Besonders gerne wird sie in studentischen Klausuren geprüft und sollte deswegen gelernt und gelegentlich wiederholt werden. Die gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges wird in § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB aufgeführt. Hier heißt es: Wer die Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Definition: Ein Werkzeug ist jeder Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den...
Eine weitere und vor allem sehr praxisrelevante Definition, die jeder Anwalt und Student im Schlaf beherrschen sollte, ist die der Urkunde. Strafrechtlich relevant wird die Urkunde, wenn man sie fälscht. Aufgrund der Komplexität des Begriffs der Urkunde soll hier heute nur ein kurzer Überblick zur Auffrischung des Gedächtnisses gegeben werden. In § 267 Abs. 1 StGB wird die Urkundenfälschung wie folgt beschrieben: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Was ist nun aber eine Urkunde? Eine...