Was bedeutet die „Aussetzung“ eines Menschen gem. § 221 StGB?
Im § 221 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es: „Wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Eine hilflose Lage ist gegeben, wenn sich das Opfer nicht von einer abstrakten Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung befreien kann, weil keine geeigneten eigenen oder fremden Rettungsmittel oder hilfsbereite Personen vorhanden sind. Der Tatbestand des Im-Stich-Lassens setzt voraus,...

