Kategorie: Allgemein

Ausfallrisiko besonders hoch – ich bin verwundert

Man bekommt ja immer wieder nicht nachvollziehbare E-Mails. Nun wurde mir unten stehende Mail übersandt, in welcher mir angeblich durch PayPal mitgeteilt wurde, dass das Zahlungsaufallrisiko bei mir besonders hoch sei. Zum Glück habe ich überhaupt kein PayPal Konto und kann deshalb die Mail ignorieren. E-Mails, in welchen häufig „ь“ auftaucht, sollten sowieso zur Vorsicht mahnen. Sehr geehrter PayPal-Mitglied, aufgrund eines automatisierten Abgleiches Ihrer Kundendaten mit Vergleichsstatistiken wurde das Risiko eines Zahlungsausfalls fьr Ihr Konto als ьberdurchschnittlich hoch eingestuft. Wenn Sie nicht gehen mьssen diesen Vorgang sind wir enttдuscht, Ihnen mitteilen zu kцnnen, dass Ihr Konto gesperrt wird. Wir entschuldigen...

Der Deal bleibt erhalten

Am heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht den strafrechtlichen Deal unter strengen Auflagen laut Bericht von Spiegel online gebilligt. Wie sich im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezeigt hat, werden in der Praxis viele Verfahrensvorschriften nicht eingehalten. Zukünftig soll die Staatsanwaltschaft verpflichtet sein, die Einhaltung der Verfahrensvorschriften zu überwachen. Ich frage mich, ob man gerade der Staatsanwaltschaft ein größeres rechtsstaatliches Verständnis unterstellen kann. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin

Die schlimmste Kreuzung Berlins

Unter diesem zugegebenermaßen etwas reißerischen Titel berichtet die Wochenendausgabe des Berliner Abendblatts über die hauptstädtische Unfallstatistik des Jahres 2012. Danach hält die Kreuzung Bornholmer Straße/Ecke Schönhauser Allee bezogen auf Unfälle mit Personenschaden den traurigen Spitzenplatz mit 25 verunglückten Personen, knapp noch vor der Kreuzung am Frankfurter Tor. Wer diesen Knotenpunkt im nördlichen Prenzlauer Berg regelmäßig passieren darf, den dürfte dieses Ergebnis nicht sonderlich überraschen. Hier kreuzt, ausgenommen von Fahrgastschiffen, wirklich fast alles was der Berliner Stadtverkehr an Fortbewegungsmitteln und Teilnehmern zu bieten hat: Pkw, Lkw, Busse, U-Bahn, Straßenbahnen, Radfahrer, Fußgänger. Zudem sind sowohl die Schönhauser Allee als auch die Wisbyer/Bornholmer...

Mitquizzen mit Halbwissen – Gewinner

Ihr habt es uns nicht leicht gemacht. Wir haben mehrere Teilnehmer angeschrieben, die nur oder auch am Kühl interessiert waren, leider hat sich wochenlang niemand gemeldet. Drum konnten wir nur die Praxis der Strafverteidigung von Gerhard Schäfer verlosen. Das Buch geht zu Marc nach Leipzig. Herzlichen Glückwunsch. Wer damals eine richtige Lösung gepostet hat und noch am Kühl Interesse hat, darf hier noch einmal einen Kommentar posten. Vergesste nicht, eine E-Mail-Adresse zu hinterlassen, unter der wir euch erreichen können.

Wenn alle Beschuldigten ihre Rechte kennen würden, würde das System zusammenbrechen

Die Tage hatte ich ein interessantes Gespräch mit einem Richter des Amtsgerichts Tiergarten aus Berlin. In diesem Gespräch wies ich darauf hin, dass viele nicht anwaltlich vertretene Beschuldigte gar nicht wissen, welche Rechte sie haben. Hierauf meinte der Richter, dass, wenn alle Beschuldigten ihre Rechte kennen und auch wahrnehmen würden, das System zusammenbrechen würde. Die Arbeitsbelastung für das Strafsystem würde erheblich zunehmen. Wahrscheinlich hat der Richter Recht, da dann in jedem Verfahren zunächst Akteneinsicht durch einen Anwalt genommen werden würde und im Anschluss daran weitere Ermittlungen geführt werden müssten. Mit schnellen Geständnissen wäre dann nicht mehr zu rechnen. Traurig ist...

Doppelte Strafmilderung für den Beteiligten an einer Untreue

KG, Beschl. v. 02.04.2012 – (4) 161 Ss 30/12 /67/12) Leitsatz: Bei einem Gehilfe, der nicht selbst in einem Treueverhältnis (§ 14 I Nr. 1 StGB) zu dem Geschädigten einer Untreue stand, ist eine Strafmilderung nach §§ 28 I, 49 StGB neben einer Milderung nach §§ 37 II, 49 zu erörtern. Eine doppelte Strafmilderung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn der Sache nach Mittäterschaft vorliegt und die Gehilfenstellung allein auf dem Fehlen der Vermögensbetreuungspflicht beruht. Die Ehefrau E des Angeklagten A führte bis zum Jahre 2005 die aus mehreren Firmen bestehende E-Gruppe als Geschäftsführerin. In den Jahren 2003 bis...