Der Deal bleibt erhalten

Am heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht den strafrechtlichen Deal unter strengen Auflagen laut Bericht von Spiegel online gebilligt. Wie sich im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezeigt hat, werden in der Praxis viele Verfahrensvorschriften nicht eingehalten. Zukünftig soll die Staatsanwaltschaft verpflichtet sein, die Einhaltung der Verfahrensvorschriften zu überwachen.
Ich frage mich, ob man gerade der Staatsanwaltschaft ein größeres rechtsstaatliches Verständnis unterstellen kann.

Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin

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