Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
7) Was besagt das Schutzprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 8) Was besagt das Universalprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 9) Was ist der Inhalt von § 7 StGB in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N — N… Norm ist zu nennen.
Werner Leitner, Vorsitzender der AG Strafrecht des DAV, schreibt in der SZ einen kurzen Text über das Selbstverständnis des Strafverteidigers. Warum er den Text mit „Eine Frage der Freiheit“ betitelt, ist nicht ganz klar, wo es doch laut Leitner eher der Rechtsstaat ist, dem der Strafverteidiger „dient“, und nicht die Freiheit.
Nach einem Bericht von focus-online soll ein wegen Mordes verurteilter Gefangener nach 19 Jahren Haft am Wochenende seine Freundin im Gefängnis ermordet haben. Nach der Tat soll er versucht haben, sich selber das Leben zu nehmen. Die genauen Umstände der Tat sind noch nicht aufgeklärt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin
Hier die Antworten zu den Fragen 4-6. 4) Dt. Strafrecht gilt für alle Inlandstaten unabhängig von der Nationalität des Täters, § 2 StGB 5) Geltung dt. Strafrechts in Anknüpfung an Staatsangehörigkeit; gilt nur ausnahmsweise, § 5 Nr. 8 b 6) Erweiterung des Territorialitätsprinzips für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen, § 4
Hier die nächsten Fragen, es geht noch immer um die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Sachverhalte mit Auslandsbezug. 4) Was besagt das Territorialiätsprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 5) Was besagt das Personalitätsprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N 6) Was besagt das Flaggenprinzip in Bezug auf die Anwendbarkeit dt. Strafrechts? N Außerdem: Haft notiert auf Seite 12/13 ein paar Gedanken zur Notwendigkeit und Fragwürdigkeit strafrechtlicher Systembildung. Die sollte man sich einmal in einer ruhigen Minute ansehen. Wer hier den AT mitlernt oder wiederholt bzw. zumindest gedenkt, das zu tun, kann mir ja einmal eine...
Wie angekündigt, werden an den Haft-Tagen abends die kurzen Antworten auf die am Vormittag eingestellten Fragen notiert. Für heute: 1) Anwendung des dt. Strafrechts auf SV mit Auslandsbezug 2) a) Ist der SV vom Schutzbereich des jew. TB erfasst? GS: dt. Strafrecht schützt nur deutsche RG b) Ist das dt. Strafrecht nach §§ 3-7 anwendbar? 3) a) Territorialprinzip b) Personalitätsprinzip (nur ausnahmsweise) c) Flaggenprinzip d) Schutzprinzip e) Universalprinzip f) § 7 — SV…Sachverhalt TB…Tatbestand GS…Grundsatz dt…deutsch RG…Rechtsgüter
Ostern ist vorbei – es geht zurück an den Schreibtisch. Ich arbeite derzeit den Haft durch und exzerpiere Faktenwissen, das ich behalten möchte. Da dies nach meiner Ansicht in Form von Fragen und Antworten am besten geht, verfasse ich zu jedem Fakt eine kurze Frage und speise das Ganze in regelmäßigen Abständen in mein Vokabellernprogramm. Es gibt unzähle – ich benutze, wie ich schon einmal erwähnt habe, das Programm Flashcards Deluxe für den IPod. Ich habe mich dem konsequenten Servicegedanken dieses Blogs folgend entschlossen, die auswendig lernbaren Fragen und Antworten hier in regelmäßigen Abständen zu veröffentlichen. Wenn ich mir schon...