Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
In der heutigen Wiederholung soll es um den Begriff der Hilfeleistung im Hinblick auf die Begünstigung nach § 257 StGB gehen. Nicht zu verwechseln ist diese übrigens mit der Hilfeleistung im Rahmen der Beihilfe nach § 27 StGB, die an dieser Stelle auch schon einmal Gegenstand der Wiederholung war. Wer sich jetzt fragt, worin genau nochmal der Unterschied besteht, sollte sich die Definition der Beihilfe erneut ansehen. Aber jetzt zunächst zur Begünstigung: In § 257 Abs. 1 StGB heißt es: Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu...
Wenn man jemanden schlägt, stellt dies grundsätzlich eine Körperverletzung da. Eine Strafbarkeit scheidet aber aus, wenn man z.B. aus Notwehr handelt oder der Körperverletzung eine Einwilligung der verletzten Person vorausgeht. Zur Einwilligung heißt es in § 228 StGB, dass derjenige grundsätzlich nicht rechtswidrig handelt, der eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person begeht (z.B. beim Boxkampf, Tätowierer, Chirurg). Eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung kommt aber in Betracht, wenn die Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Nach einem Bericht von Spiegel Online hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur umstrittenen Frage Stellung genommen, ob sich Teilnehmer einer verabredeten einvernehmlichen Massenschlägerei strafbar machen können. Diese...
Der hinreichende Tatverdacht ist Grundvoraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage nach §§ 170 Abs. 1 StPO und somit einer der wichtigsten Begriffe im Strafprozessrecht. Da das Prozessrecht sowohl für die Praxis als auch im Referendariat von immenser Wichtigkeit ist, sollen im Rahmen der wöchentlichen Wiederholung nicht nur Aspekte des materiellen Strafrechts, sondern auch Begriffe des Prozessrechts erläutert werden. In § 170 Abs. 1 StPO heißt es: Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. Bei den Regelungen über das gerichtliche Zwischenverfahren findet der hinreichende...
Ein Klassiker strafrechtlicher Klausuren ist der gewerbsmäßige Diebstahl, der auch in der Praxis eine bedeutende Rolle spielt und deshalb heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein soll. § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB lautet: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig stiehlt. Definition: Ein gewerbsmäßiger Diebstahl liegt vor, wenn der Täter sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufenden Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will, ohne dass er daraus ein kriminelles Gewerbe zu machen...
In einer Verkehrssache wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis habe ich einen Richter in der Verhandlung diese Woche auf ein Urteil eines obergerichtlichen Gerichts hingewiesen, nach dessen Inhalt in dem uns vorliegenden Fall eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausscheiden würde. Der Richter bedanke sich mit den Worten: Verteidiger können ja auch mal nützlich sein! Hierüber habe ich mich sehr gefreut, da ein solches Lob von Richtern wirklich selten ist. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin
Ein Journalist einer seriösen Wochenzeitung möchte einen Beitrag über Menschen fertigen, die sich auf eine längere Haftstrafe vorbereiten. Deshalb veröffentliche ich unten stehendes Gesuch und würde mich freuen, wenn geholfen werden kann. Für eine Reportage in einer großen deutschen Wochenzeitung suchen wir Menschen, die zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt wurden und diese erst noch antreten müssen. Ich möchte ihn/sie die letzten Tage/Wochen vor Haftantritt begleiten und so miterleben, was es heißt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden zu sein. Im gesellschaftlichen Diskurs wird – meiner Meinung nach – die Strafe Freiheitsentzug immer weiter verniedlicht. Die Gerichte deutschlandweit tendieren unter öffentlichem Druck...
Man bekommt ja immer wieder nicht nachvollziehbare E-Mails. Nun wurde mir unten stehende Mail übersandt, in welcher mir angeblich durch PayPal mitgeteilt wurde, dass das Zahlungsaufallrisiko bei mir besonders hoch sei. Zum Glück habe ich überhaupt kein PayPal Konto und kann deshalb die Mail ignorieren. E-Mails, in welchen häufig „ь“ auftaucht, sollten sowieso zur Vorsicht mahnen. Sehr geehrter PayPal-Mitglied, aufgrund eines automatisierten Abgleiches Ihrer Kundendaten mit Vergleichsstatistiken wurde das Risiko eines Zahlungsausfalls fьr Ihr Konto als ьberdurchschnittlich hoch eingestuft. Wenn Sie nicht gehen mьssen diesen Vorgang sind wir enttдuscht, Ihnen mitteilen zu kцnnen, dass Ihr Konto gesperrt wird. Wir entschuldigen...