Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe muss derjenige rechnen, der mit Betäubungsmitteln unerlaubten Handel treibt. Drastisch nach oben verschiebt sich der Strafrahmen, wenn Drogen bewaffnet gehandelt werden. Gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erwartet denjenigen eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren, der mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. Bei einer solchen Verschiebung des Strafrahmens würde man hoffen, dass Gerichte...
Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeine muss eine Rentnerin wegen Diebstahls für 17 Monate in Gefängnis. Die alte Dame hatte sich im Verfahren vor dem Schöffengericht auf Kleptomanie berufen, doch wurde ihr vom Gericht nicht gefolgt. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin
– Verurteilung von Verena Becker rechtskräftig (BGH) Entscheidung | Pressemitteilung – Syrischer Spionagehelfer verurteilt (KG) Pressemitteilung – Mutmaßlicher Totschläger nach Polen ausgeliefert (StA Berlin) Pressemitteilung – Vorläufiger Erfolg für Heike und Sven A. im Strafverfahren wegen Subventionsbetruges (Brandenburgisches OLG) Pressemitteilung
(Eine Besprechung des Beschlusses vom Oberlandesgericht Hamm 08.08.2013 – 5 RVs 56/13) Die moderne Technik und die Intention mancher Unternehmen im Einelhandel, Personal einzusparen, haben zur Erfindung von Selbstbedienungskassen geführt. Bei diesen kann der Kunde seinen Einkauf ganz einfach selbst einscannen und bezahlen, um langes Warten in der Schlange zu vermeiden. Mit der Einführung von neuer Technik stellen sich gleichzeitig auch neue Fragen im Strafrecht – insbesondere, wenn sie zum eigenen Vorteil ausgetrickst wird. So hatte sich auch in Essen ein Fall an der Selbstbedienungskasse abgespielt, bei dem sich die Gerichte nicht einig waren, ob das Verhalten des Angeklagten einen...
Wer in eine Ermittlungsakte schaut, wird oft Blätter sehen, die kunstvoll zusammengetackert wurden. Insbesondere die Polizei und die Amtsanwaltschaft sparen nicht an Heftklammern und erschaffen immer wieder neue Werke der Tacker-Kunst. Es gibt Heftklammern in allen Größen und Varianten: viel zu kurze Klammern in viel zu vielen Blättern, riesige Klammern in einem einzigen Blatt; zwei Blätter, die mit fünf Klammern getackert sind und Klammern, die mit einem Haken das erste Blatt und mit dem anderen Haken das zweite Blatt halten. Jedoch sind die Klammern in diesen Fällen meist noch als solche zu identifizieren. Das LG Berlin war in der Lage,...
Für Berliner Anwälte oder Kollegen, die zu Besuch in der Stadt sind, haben die Berliner Gerichte einen Vorteil, den man woanders vergeblich sucht. Dieser Vorteil ist das gut ausgestattete und besuchte Anwaltszimmer. Im Anwaltszimmer trifft man Kollegen, mit denen man sich über fachliche Themen austauschen kann. Das es hierbei nicht immer ernst zu geht, zeigt nachfolgender Beitrag, welcher diese Woche im Anwaltszimmer im Amtsgericht Tiergarten durch einen mir unbekannten Kollegen ausgelegt wurde: SCAN2533_000 Ein schönes Wochenende Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin – Kreuzberg
Die Urkundenfälschung ist eine der Normen, zu deren Inhalt es umfangreiche Kommentarliteratur gibt. Schon allein der Begriff der Urkunde füllt einige Seiten und ist nicht einfach zu erfassen. In der Praxis und auch im Studium gehört der Tatbestand jedoch zu den relevanten Grundlagen des Strafrechts, weshalb es wichtig ist, einen Überblick der einzelnen Merkmale zu haben. In der heutigen Wiederholung soll daher das Merkmal des Herstellens grob aufgefrischt werden. § 267 Abs. 1 StGB lautet wie folgt: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe...