NSU-Reihe: Reden ist Silber – Schweigen ist Gold

In den letzten Wochen gab es immer wieder Berichte über Beate Zschäpe und ihren Gesundheitszustand. Die im NSU-Prozess Angeklagte Zschäpe wirkt zunehmend angeschlagen, was auch ein Gutachten des Münchner Psychiaters Norbert Nedopil bestätigte. Grund dafür soll unter anderem die Verteidigungsstrategie sein, für die sich Beate Zschäpe mit ihren Anwälten entschieden hat. Die Angeklagte macht seit Beginn des Prozesses von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Vorteil dieser Strategie ist, dass Beate Zschäpe sich nicht zur Sache äußern muss. Sie kann sich nicht in etwaige Widersprüche verrennen und überlässt es dem Gericht, das Geschehen aufzudecken. Dies ist ihr gutes Recht. Doch auch ein Nachteil des Schweigens macht sich mittlerweile bemerkbar. Beate Zschäpe kann das Bild, das durch Zeugenaussagen über ihre Person kreiert wird, nicht gerade rücken. Aussagen zu persönlichen Momenten kann sie nicht richtig stellen, was für sie zunehmend zu einer Belastung geworden sein soll. Doch was kann die Angeklagte dagegen tun? Das Schweigen komplett brechen? Oder sich doch nur teilweise Einlassen? Und wie wirkt sich die Verteidigungsstrategie überhaupt auf das Urteil aus? Wir beantworten die wichtigsten strafprozessualen Fragen zum Schweigerecht.

Woraus ergibt sich eigentlich, dass man als Beschuldigter in einem Strafverfahren die Aussage verweigern darf?

Das Schweigerecht des Beschuldigten gehört zu den fundamentalen rechtsstaatlichen Grundgedanken des deutschen Strafverfahrens. Das unter Juristen auch als Nemo-tenetur-Prinzip bekannte Schweigerecht ist Ausdruck des verfassungsrechtlich gewährleistetem allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Konkretisiert wird es in Art. 6 Abs. 1 EMRK, der das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet, und in § 136 Abs. 1 S. 2 StPO, der die Pflicht der Strafverfolgungsbehörden regelt, den Beschuldigten über seine Aussagefreiheit zu belehren. Aus diesen Normen folgt, dass niemand verpflichtet ist, gegen sich selbst Zeugnis abzulegen und zu seiner Strafverfolgung durch aktives Handeln beizutragen. Beate Zschäpe hat damit das Recht auf ihrer Seite, wenn sie sich dazu entscheidet, den gesamten Prozess über von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich nicht zur Sache einzulassen. Ihr steht es frei, sich für die für sie am sinnvollsten erscheinende Verteidigungsart zu entscheiden.

Kann schon allein aus dem Umstand, dass jemand die Aussage verweigert, ein Schluss auf Schuld oder Unschuld gezogen werden?

Schweigt der Angeklagte im Prozess, so darf dies keinesfalls als belastendes Indiz gewertet werden. Daraus folgt auch, dass möglichen Gründen für ein Schweigen nicht nachgegangen werden darf, da diese sehr vielschichtig sein können. Ein sicherer Schluss vom Schweigen auf Schuld oder Unschuld des Angeklagten ist also gar nicht möglich. Das Schweigen von Beate Zschäpe darf das Gericht demnach nicht als etwaiges Indiz dafür sehen, dass sie womöglich etwas zu verbergen hat.

Was passiert, wenn man sich im Laufe des Prozesses dazu entscheidet, die bisherige Verteidigungstechnik zu ändern und doch zur Sache auszusagen?

In jedem Verfahrensstadium kann man sich noch dazu entschließen zur Sache auszusagen. Allein aus dem Umstand, dass jemand erst schweigt und später zur Sache aussagt, dürfen grundsätzlich keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Dem Gericht ist es allerdings nicht verwehrt eine späte Einlassung im Rahmen einer umfassenden Beweiswürdigung zu bewerten und der Aussage dann einen geringeren Beweiswert beizumessen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Aussage an die bis dahin vorliegenden Ermittlungserkenntnisse angepasst werden kann.

Wie kann eine spätere Einlassung konkret aussehen?

Lässt man sich später noch zur Sache ein, so kann dies auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. Zum einen kann man zur Sache aussagen und sich gleichzeitig den Fragen des Gerichts stellen. Zum anderen kann man auch eine Einlassung vorbereiten und nur diese dem Gericht vortragen. Weitere Fragen müssen nicht beantwortet werden. Gängig ist auch, die vorbereitete Einlassung von dem Strafverteidiger verlesen zu lassen. Dieser vorgefertigten Einlassung kann dann jedoch wieder ein geringeres Gewicht beigemessen werden, da es sich bei ihr um eine schriftliche Erklärung handelt, die erst in Kenntnis der wesentlichen Beweisergebnisse abgegeben wird. Beate Zschäpe wäre es wohl am liebsten, sich gar nicht zur Sache an sich einzulassen, sondern nur die Aussagen über ihre Persönlichkeit zu korrigieren.

Gibt es die Möglichkeit zu einer Sache nur teilweise auszusagen und welche Folgen hat dies?

Schweigen bedeutet nicht immer gleich, dass der Angeklagte sich überhaupt nicht zur Sache äußert. Vielmehr ist auch ein sogenanntes Teilschweigen möglich. Das bedeutet, dass der Angeklagte nur zu einem bestimmten Sachverhalt eines einheitlichen Geschehens Angaben zur Sache macht und lediglich die Beantwortung bestimmter Fragen unterlässt. Schweigt man allerdings zu einzelnen Aspekten und lässt sich zu anderen ein, so kann das vom Gericht als belastendes Indiz bewertet werden. Das teilweise Schweigen bildet dann einen negativen Bestandteil der Aussage, die dann nach umstrittener Rechtsprechung in ihrer Gesamtheit der Beweiswürdigung unterliegt. Ein Teilschweigen würde sich für Beate Zschäpe also höchstwahrscheinlich negativ auswirken. Es bleibt demnach zu erwarten, dass die Angeklagte weiterhin schweigt, auch wenn es für sie zunehmend psychisch belastend wird.

www.verteidiger-berlin.info

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Eine Antwort

  1. 29. Juni 2015

    […] Die Spur zum roten Alpha findet sich dann in Tschechien wieder, als die dortigen Kollegen bei von Meuffels in München anrufen und mitteilen, dass bei der Flucht vor der Polizei ein junger Mann tödlich verunglückt sei. Letztlich klärt sich auf, dass jener junge Tscheche sich prostituierte und dadurch Teil von Brauers Mordplan wurde. Denn es war doch Brauer selbst, der seiner Frau im Wald auflauerte, sie und ihren Hund tötete, ihren Slip mitnahm und als Frau verkleidet mit dem roten Alpha aus dem Wald fuhr. Anschließend begab er sich zum Straßenstrich, wo er den Tschechen antraf. In dem Auto brachte er diesen durch sexuelle Handlungen bis zum Samenerguss und brachte das Sperma auf Hoffers Slip, welchen er anschließend unter dem Autositz versteckte. Danach wartete Brauer an einer Telefonzelle so lange, bis der (ahnungslose) Tscheche den Alpha stahl. Damit wollte Brauer einem Unschuldigen einen Sexualmord anhängen und gleichzeitig von sich ablenken. Das hätte er auch fast geschafft. Sein einziger Fehler war, die Tat auf seiner Modelleisenbahnplatte nachzubauen. Aus strafprozessualer Sicht kann es für den Beschuldigten manchmal besser sein, einfach nur zu schweigen. […]

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