Werbung für die Konkurrenz? Na, ausnahmsweise.. von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg · 17. März 2014 TweetMehrDruckenAuf Tumblr teilenPocketReddit Ähnliche Beiträge
Strafbefehlsverfahren: Keine Verwerfung des Einspruchs bei Abwesenheit des Angeklagten und des Verteidigers in der Hauptverhandlung, wenn die Beiordnung eines Pflichtverteidigers rechtsfehlerhaft unterblieben ist 4. September 2017