Verschlagwortet: Zigarettenautomat

Zigarettenautomaten verhüllt – zum Unmittelbaren Ansetzen des Diebstahlsversuchs

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich jüngst in seinem Urteil (5 StR 15/20) vom 28. April 2020 mit dem versuchten Diebstahl. Konkret lag dem Urteil folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Flensburg wollte der Angeklagte einen Zigarettenautomaten aufbrechen, um Zigaretten und Bargeld zu entwenden. Er legte am Automaten verschiedenes Einbruchswerkzeug ab. Mit einem Handtuch und einer Plane verhüllte er den Automaten, um die Geräusche seines Tuns zu dämpfen. Er ging davon aus, in unmittelbarer Nähe einen Stromanschluss zu finden, und legte deshalb mit der Kabeltrommel über die Straße zu einem Schuppen hin eine Stromleitung. Weder dort noch anderswo fand...

Versuchter Einbruch bei schalldämpfender Verhüllung vor Aufbruch eines Zigarettenautomaten?

Der Versuch begegnet einem im Strafrecht immer wieder. Sowohl in strafrechtlichen Klausuren als auch in der Praxis. Dabei bereitet insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur straflosen Vorbereitungshandlung immer wieder Probleme, da nicht jede Vorbereitungshandlung einer Straftat unter die Versuchsstrafbarkeit fällt. Ein Ansatzpunkt zur Abgrenzung stellt der § 22 StGB dar, der den Begriff des Versuches bestimmt. Hiernach versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Urteilen konkretisiert. Demzufolge muss man aus eigener Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“...