Zigarettenautomaten verhüllt – zum Unmittelbaren Ansetzen des Diebstahlsversuchs
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich jüngst in seinem Urteil (5 StR 15/20) vom 28. April 2020 mit dem versuchten Diebstahl. Konkret lag dem Urteil folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Flensburg wollte der Angeklagte einen Zigarettenautomaten aufbrechen, um Zigaretten und Bargeld zu entwenden. Er legte am Automaten verschiedenes Einbruchswerkzeug ab. Mit einem Handtuch und einer Plane verhüllte er den Automaten, um die Geräusche seines Tuns zu dämpfen. Er ging davon aus, in unmittelbarer Nähe einen Stromanschluss zu finden, und legte deshalb mit der Kabeltrommel über die Straße zu einem Schuppen hin eine Stromleitung. Weder dort noch anderswo fand...