„Schwerer“ Diebstahl bedeutet nicht „schwieriger“ Diebstahl

Die juristische Fachsprache zu verstehen, ist für den Laien mitunter nicht ganz einfach. Dabei ist die präzise Verwendung der deutschen Sprache für die Lösung der meisten Rechtsprobleme entscheidend. Vor allem im Strafrecht spielt der Wortlaut regelmäßig auch die größte Rolle bei der Auslegung von Gesetzen. Dass bereits kleine Abweichungen in der Wortwahl große Unterschiede machen können, zeigt ein Fall, der sich bei der Polizei in Aachen zugetragen hat. Dort erstattete ein älterer Herr Anzeige, weil ihm sein Fahrrad gestohlen wurde – zunächst also ein einfacher Diebstahl gem. § 242 StGB. Der Polizist wollte dann noch einige Details von dem Anzeigenerstatter...