Verschlagwortet: Versuch

BGH: Zum unmittelbaren Ansetzen zu einem qualifizierten Diebstahl

Wer als Mitglied einer Bande in ein Gebäude einbricht, hat erst dann versuchsbegründend zur Tatbegehung eines schweren Bandendiebstahls angesetzt, wenn auch die Wegnahme der Sache mit dem Einbruch einhergeht. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7.8.2014 – 3 StR 105/14 wird zum Versuch eines qualifizierten Diebstahls erst dann angesetzt, wenn der Betroffene auch zur Wegnahme der Sache ansetzt. Andernfalls fehle es trotz der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals ausnahmsweise am unmittelbaren Ansetzen, da noch nicht zu der die Strafbarkeit begründenden eigentlichen Rechtsverletzung angesetzt werde. In dem vom BGH zu behandelnden Fall ging es um den Versuch eines schweren Bandendiebstahls nach §...

Der Begriff des ernsthaften Bemühens im Sinne des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB

Nachdem wir uns zuletzt an dieser Stelle mit der Freiwilligkeit eines Rücktritts beschäftigt haben, soll es heute um das ernsthafte Bemühen gehen. Vor allem die Frage, welche Anforderungen an die Rettungshandlung des Täters gestellt werden, ist in der Rechtswissenschaft höchst umstritten und komplex. Wir widmen uns daher heute nur der Frage, wann ein Bemühen als ernsthaft angesehen wird. Zur Erinnerung noch einmal § 24 Abs. 1 StGB: Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich...

versuchter Computerbetrug durch Phishing?

Besprechung des Beschlusses des KG Berlin vom 2.5.2012 – (3) 121 Ss 40/12 (26/12) – zur Abgrenzung des versuchten Computerbetrugs zur straflosen Vorbereitungshandlung durch Rechtsanwalt Steffen Dietrich aus Berlin Sachverhalt Der Angeklagte hatte zwei Bekannte veranlasst, sich zum Schein unter einer Berliner Adresse zu melden und bei verschiedenen Kreditinstituten insgesamt acht Bankkonten zu eröffnen. Diese sollten dem Angeklagten als Zielkonten für Geldbeträge dienen, die er sich mittels erschlichener Zugangsdaten von fremden Konten überweisen wollte. Dazu fing er die Kontounterlagen, insbesondere die Geldkarten mit entsprechenden PIN-Nummern sowie Online-Zugangsdaten, der neu eröffneten Konten ab. Auf einem der Konten gingen bald darauf 4000,-...