Neues vom BGH: Die Vernehmung eines Zeugen durch den Richter außerhalb des Sitzungssaales ist auch dann nicht zulässig, wenn sie audiovisuell übertragen wird

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 20. September 2016 – 3 StR 84/16 eine spektakuläre Entscheidung getroffen, an der sich künftige audiovisuelle Vernehmungen messen lassen müssen. Denn der BGH erklärte eine Vernehmung für unzulässig, in der die Zeugin von dem Richter in einem separaten Raum vernommen und dies audiovisuell in den Sitzungssaal übertragen worden ist. Die Folge: Ein Urteil des Landgerichts Lüneburg, durch das der Angeklagte wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und sogar die besondere Schwere der Schuld bejaht wurde, musste aufgehoben werden. Was passiert ist: Dem Angeklagten, einem Kurden jesidischen Glaubens, wurde...