Neues aus der Welt der Bußgeldsachen

Autofahrer aufgepasst! Es gibt Neuigkeiten aus der dunklen Welt der Ordnungswidrigkeiten. Wer also bei dem nächsten Bahnstreik oder auch sonst im Alltag auf das Auto angewiesen ist und ohne ein Bußgeld durch den Verkehr kommen will, der sollte diesen Beitrag unbedingt lesen. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Hamm war in der letzten Zeit wieder besonders fleißig und hat drei interessante Entscheidungen in Bußgeldsachen herausgebracht, die durchaus wissenswert für Autofahrer sind. 1. Die Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ gilt auch, wenn es nicht schneit – Beschluss vom 4.9.2014 – 1 RBs 125/14 Nach der Ansicht des OLG Hamm erlaubt das Zusatzschild „Schneeflocke“...