Verschlagwortet: üble Nachrede

Die üble Nachrede – § 186 StGB

Die üble Nachrede gemäß § 186 StGB ist ein eigenständiger Tatbestand für Angriffe auf die Ehre. Heute wollen wir uns einmal damit beschäftigen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. In § 186 StGB heißt es: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit...

Verteidiger wegen übler Nachrede verurteilt

Beim Kollegen Rechtsanwalt Burhoff bin ich auf folgenden Fall gestoßen: Ein Strafverteidiger hatte ihm Rahmen eines Verfahrens vorgetragen, dass der zuständige Richter bei Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses keine eigenständige Prüfung vorgenommen und somit verfassungsrechtliche Grundvoraussetzungen nicht erfüllt habe. Nach meiner Auffassung ein sachlicher Vortrag. Anders sah dies wohl das Amtsgericht Würzburg, welches den Verteidiger wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 150,00 € verurteilt hat. Man kann nur hoffen, dass das Urteil in der Berufung keinen Bestand haben wird. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin