Akten und Unterlagen immer wieder zurück an den Berechtigten!

Auch Rechtsanwälte nicht sind davor gefeit, in den Verdacht zu geraten, Straftaten zu begehen. In seiner Entscheidung vom 15.07.10 – 4 Str 164/10 – musste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob eine Unterschlagung vorliegt, 1. wenn eine Rechtsanwältin Unterlagen ihres Mandanten nicht wieder an diesen herausgibt und 2. ein Rechtsanwalt die Ermittlungsakte nicht wieder zurück an die Staatsanwaltschaft schickt. Da der BGH im Gegensatz zum Landgericht Bochum in diesen Verhaltensweisen keine Unterschlagung gesehen hat, machte er sich Gedanken, welche Strafbarkeit dieses für ihn verwerfliche Verhalten auslösen könnte. Hierzu im Einzelnen: Strafbarkeit wegen Unterschlagung Begeht ein Rechtsanwalt eine Unterschlagung gem. § 246 StGB,...