Die Beleidigung – § 185 StGB

Im Anschluss an unseren Beitrag vom 19. November 2012 soll heute der Begriff der Beleidigung gemäß § 185 StGB genauer dargestellt werden. „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Da das Gesetz keinen Aufschluss über die einzelnen Voraussetzungen der Beleidigung gibt, ist es umso wichtiger, sich im Rahmen einer kurzen Wiederholung noch einmal deutlich zu machen was genau unter dem Begriff der Beleidigung zu verstehen ist. Definition: Eine Beleidigung ist ein Angriff auf die Ehre...