Keine Bewährung trotz erstmalig verbüßter Strafhaft – Kammergericht rügt Landgericht Berlin

Von großer Bedeutung für die Strafaussetzung zur Bewährung ist auch, ob der Betroffene bereits Strafhaft verbüßt hat. Insbesondere bei Menschen, die sich erstmals in Strafhaft befinden und als sogenannte Erstverbüßer bezeichnet werden, ist eine Inhaftierung in der Regel besonders abschreckend und hat einen Warneffekt.