Sexueller Missbrauch als Vaterersatz – Die Erheblichkeitsschwelle vom § 184h Nr. 1 StGB

Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen ist im § 174 StGB geregelt. Möglich ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Doch wer ist eigentlich ein Schutzbefohlener im Sinne des § 174 StGB? Zum einen muss die Person je nach Variante des § 174 StGB unter 18 bzw. unter 16 Jahre alt sein. Außerdem muss zwischen dem Täter und dieser Person ein Obhutsverhältnis bestehen. Dieses liegt vor, wenn das Opfer der Person zur Erziehung anvertraut wurde, aber auch in einem Ausbildungsverhältnis ist ein Obhutsverhältnis gegeben. Auch der Bundesgerichtshof (2 StR 271/23) befasste sich in seinem Beschluss vom 24. August...