Verschlagwortet: Schutzbefohlener

Sexueller Missbrauch als Vaterersatz – Die Erheblichkeitsschwelle vom § 184h Nr. 1 StGB

Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen ist im § 174 StGB geregelt. Möglich ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Doch wer ist eigentlich ein Schutzbefohlener im Sinne des § 174 StGB? Zum einen muss die Person je nach Variante des § 174 StGB unter 18 bzw. unter 16 Jahre alt sein. Außerdem muss zwischen dem Täter und dieser Person ein Obhutsverhältnis bestehen. Dieses liegt vor, wenn das Opfer der Person zur Erziehung anvertraut wurde, aber auch in einem Ausbildungsverhältnis ist ein Obhutsverhältnis gegeben. Auch der Bundesgerichtshof (2 StR 271/23) befasste sich in seinem Beschluss vom 24. August...

Stellt der sexuelle Missbrauch des Stiefenkels einen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen dar?

Der § 174 Strafgesetzbuch (StGB) regelt den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und soll Jugendliche vor sexuellen Übergriffen in ihrem engsten sozialen und verwandtschaftlichen Umfeld schützen. In § 174 Abs. 1 StGB werden unter den drei Nummern verschiedene Personengruppen geschützt. Hierzu zählen unter anderem die in Nummer 3 genannten Personen unter achtzehn, die leiblicher oder rechtlicher Abkömmling des Täters sind oder der seines Ehegatten, Lebenspartners oder einer Person, mit der der Täter in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt. In seinem Beschluss vom 22. Juni 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (2 StR 131/21) damit auseinandersetzen, wer genau von diesem Personenkreis umfasst ist....