Stellt der sexuelle Missbrauch des Stiefenkels einen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen dar?

Der § 174 Strafgesetzbuch (StGB) regelt den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und soll Jugendliche vor sexuellen Übergriffen in ihrem engsten sozialen und verwandtschaftlichen Umfeld schützen. In § 174 Abs. 1 StGB werden unter den drei Nummern verschiedene Personengruppen geschützt. Hierzu zählen unter anderem die in Nummer 3 genannten Personen unter achtzehn, die leiblicher oder rechtlicher Abkömmling des Täters sind oder der seines Ehegatten, Lebenspartners oder einer Person, mit der der Täter in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt. In seinem Beschluss vom 22. Juni 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (2 StR 131/21) damit auseinandersetzen, wer genau von diesem Personenkreis umfasst ist....