Polizeiaffäre in Baden-Württemberg
Zum Sachverhalt Dem angeklagten Baden-Württemberger Polizisten wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, eine Polizeibeamtin (Nebenklägerin) aus einem Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst im November 2021 in und vor einer Stuttgarter Gaststätte zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen gebracht zu haben. Er soll dabei seine Stellung als ranghöchster Polizeivollzugsbeamter des Bundeslandes missbraucht haben, da er bei Widerstand der Polizistin deren Karriere negativ beeinflussen hätte können. Der Angeklagte soll beispielsweise sein leicht erigiertes Glied entblößt haben, dieses der Polizistin in die Hand gelegt haben und gegen eine Wand uriniert haben, da ihn dies „total scharf“ mache. Zum Urteil des LG Stuttgart vom...