Strafverteidiger fordert lebenslange Freiheitsstrafe

Am 27. Juni 2023 gab die Verteidigerin des Angeklagten vor dem Landgericht Ulm ein überraschendes Schlussplädoyer ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Der Angeklagte soll einen Menschen heimtückisch und zur Verdeckung einer anderen Straftat getötet haben. Nach Betrachtung des Sachverhaltes gestaltete sich die Beweislage eindeutig und bestätigte die Anklagevorwürfe. Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussantrag eine lebenslange Freiheitsstrafe – auch die Verteidigerin des Angeklagten plädierte hierauf. Das Schlussplädoyer ist ein wichtiges Instrument im deutschen Prozessrecht. Nach § 258 StPO erhält nach der Beweisaufnahme zuerst der Staatsanwalt, dann der Verteidiger und abschließend der Angeklagte das Wort....