Brief- und Paketmarken der Deutschen Post AG als Urkunden

Frankierungen erfüllen alle Merkmale des Urkundenbegriffs. Es handelt sich um verkörperte Gedankenerklärungen (Perpetuierungsfunktion), die ihren Aussteller erkennen lassen (Garantiefunktion) und zum Beweis einer Tatsache geeignet und bestimmt sind (Beweisfunktion).