Verschlagwortet: ne bis in idem

EuGH: Doppelte Strafverfolgung wegen derselben Tat kann ausnahmsweise zulässig sein

Die Durchführung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens ist an die Einhaltung bestimmter Verfahrensgrundsätze gebunden. Dazu gehört auch der Umstand, dass einer Durchführung des Strafverfahrens keine Verfahrenshindernisse entgegenstehen dürfen. Ein solches Verfahrenshindernis kann sich aus dem Verbot der Doppelbestrafung bzw. dem Verbot der Doppelverfolgung (ne bis in idem) ergeben. Dieses Verbot ist einerseits in Artikel 103 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verankert, findet sich aber ebenso in Artikel 50 der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh) und Artikel 54 des Schengen-Durchführungs-Übereinkommens (SDÜ). Über die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein solches „Europäisches Doppelverfolgungsverbot“ aus Art. 54 SDÜ i.V.m. Art. 50 GRCh vorliegt, hat nun der Europäische Gerichtshof...

Die Rechtskraft des Urteils und der damit eintretende Strafklageverbrauch

(Beschluss des BGH 3 StR 109/12 vom 3.5.2012) Es ist wohl eine oft geübte Praxis, dass für Verkehrsdelikte auch dann ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, wenn sie im Zusammenhang mit Delikten der allgemeinen Kriminalität begangen worden sind. Auch in dem Verfahren 3 StR 109/12, über das der BGH auf die Revision des Angeklagten zu entscheiden hatte, wurden unzulässigerweise zwei Verfahren gegen den Angeklagten geführt. Sachverhalt und rechtliche Würdigung des Landgerichts Nach den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf hatte der dort Angeklagte ca. 317g Marihuana erworben, die er hälftig zum Weiterverkauf bestimmt und in einem Wald versteckt gehalten hatte. In der Tatnacht...