Verschlagwortet: Mord

Nur Totschlag oder doch Mord? – BGH hebt Urteil im Fall einer zerstückelten Leiche auf

Die Abgrenzung zwischen Totschlag (§ 212 StGB) und Mord (§ 211 StGB) zählt zu den zentralen Fragen des Strafrechts und ist regelmäßig Gegenstand revisionsgerichtlicher Überprüfung. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um die Mordmerkmale der Heimtücke und der sonst niedrigen Beweggründe geht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tötet heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet. Sonst niedrige...

Das Mordmerkmal der sonst niedrigen Beweggründe im Sinne von § 211 Abs. 2,Gruppe 1, Variante 4 StGB

Dem Beschluss des Bundesgerichthofs (2 StR 79/23) vom 12. Oktober 2023 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Angeklagten wurde vor 10 bis 15 Jahren ein Kilogramm Kokain entwendet. Er schwor, sich bei dem Dieb zu rächen, indem er diesen erschießen werde, wenn er ihm bekannt werden würde. Er unternahm jedoch keine Bemühungen, dessen Identität festzustellen. Zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt gelangte es dem Angeklagten zu der Überzeugung, dass der Nebenkläger der Drogendieb war, und beschloss, diesen zu erschießen. Zum Zeitpunkt des Entschlusses und der Tatausführung litt der Angeklagte, infolge eines Schlaganfalls, unter einem hirnorganischen Psychosyndrom. Nach Maßgabe seines Tatplans begab...

Heimtückemord durch Autoangriff trotz aufheulenden Motors?

Die Einstufung eines Tötungsdelikts als Mord im Sinne des § 211 Strafgesetzbuch (StGB) setzt insbesondere das Vorliegen bestimmter Mordmerkmale vor. Nachdem wir uns vor ein paar Wochen bereits dem Mordmerkmal der sonst niedrigen Beweggründen gewidmet haben, soll der Fokus des heutigen Beitrags auf einem Mordmerkmal liegen, das sowohl im Jura-Studium als auch in der Praxis immer wieder eine große Rolle spielt: Dem Mordmerkmal der sog. Heimtücke. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tötet heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des...

Versuchter Mord durch Schüsse auf Polizisten – staatsfeindliche Tatmotivation als sonst niedriger Beweggrund

Wegen Mordes wird gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, wer einen Menschen tötet und dabei eins der im Gesetz abschließend aufgezählten Mordmerkmale verwirklicht: In diesem Beitrag wollen wir uns dem Mordmerkmal der Tötung aus sonst niedrigen Beweggründen widmen. Sonst niedrige Beweggründe sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja verachtenswert sind. Ob ein Tötungsgrund im konkreten Fall „auf tiefster Stufe“ steht, ist häufig Gegenstand von gerichtlichen Urteilen. Erst neulich musste sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen seines Beschlusses vom 26. November 2024...

Versuchter Mord durch Zusteuern auf Polizisten?

Im Strafrecht ist unter Umständen auch der Versuch einer Straftat strafbar. § 23 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) regelt, dass der Versuch eines Verbrechens stets strafbar ist und der Versuch eines Vergehens nur dann unter Strafe steht, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.  Verbrechen sind nach § 12 Abs. 1 StGB jene rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.  Damit eine Strafbarkeit wegen Versuches in Betracht kommt, darf die Tat nicht vollendet sein. Das ist dann der Fall, wenn ein Teil des objektiven Tatbestandes nicht erfüllt ist. Außerdem muss ein Tatentschluss vorliegen. Dieser umfasst...

Zeitpunkt der Arg- und Wehrlosigkeit

Die Heimtücke ist wohl eines der klausurrelevantesten Mordmerkmale. Die Definitionen sind daher essentiell für eine erfolgreiche Strafrechtsklausur. Ein Täter tötet dann heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit geschaffene Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt. Arglos ist, wer sich keines Angriffs auf sein Leben versieht. Wehrlos ist zuletzt derjenige, der infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außer Stande oder in der Verteidigung stark eingeschränkt ist. Wann diese Arg- und Wehrlosigkeit genau vorliegen muss, hat der Bundesgerichtshof (6 StR 132/23) in seinem Beschluss vom 26. Juli 2023 beantwortet. Als die Geschädigte die Haustür öffnete, schlug der Angeklagte ihr mit der Faust...

Wut und Rache als niedriger Beweggrund?

Was einen Mord von einem Totschlag unterscheidet, sind die Mordmerkmale. Diese sind in § 211 Abs. 2 StGB aufgelistet: – Mordlust – Befriedigung des Geschlechtstriebes – Habgier – Niedrige Beweggründe  – Heimtücke – Grausam – Gemeingefährliche Mittel – Ermöglichungs- oder Verdeckungsabsicht Die niedrigen Beweggründe, die eines dieser Mordmerkmale darstellen, lassen sich wie folgt definieren: Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Formulierung führen die niedrigen Beweggründe immer wieder zu Problemen. So auch im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 92/24) vom 17. April 2024. Der Angeklagte,...