Entschärfung des Kinderpornografie-Gesetzes (§ 184b StGB) – warum die Justiz nun doch zurückrudert

Erst 2021 sind einige Regelungen des Sexualstrafrechts verschärft worden. Hintergrund war das Bekanntwerden einer Reihe von tragischen Kindesmissbrauchsfällen, die die große Koalition aus SPD und Union zum Anlass genommen hatten, verschiedene Straftatbeständen des 13. Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB), den Abschnitt über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zu verschärfen. Im Rahmen dieser Verschärfung ist beispielsweise die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB zum Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr hochgestuft worden. Diese Verschärfung des Strafgesetzbuches ist bereits vor der Umsetzung von vielen Seiten heftig kritisiert worden. So haben sich nicht nur Strafverteidiger, sondern auch...