Die „Reichsbürgerszene“ – Töten aufgrund ideologischer Ansichten

Totschlag oder Mord? Wer einen Menschen tötet und eines der im § 211 Abs. 2 StGB normierten Mordmerkmale verwirklicht hat, ist des Mordes schuldig. Eines dieser Mordmerkmale ist das der niedrigen Beweggründe. Unter niedrigen Beweggründen versteht man jene Gründe, die nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und daher besonders verachtenswert sind. Ob ideologische Überzeugungen einen niedrigen Beweggrund darstellten, musste der Bundesgerichtshof (AK 27/22) in seinem Beschluss vom 6. September 2022 entscheiden. Im hiesigen Fall ordnete der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeschuldigten an und begründete indessen den dringenden Verdacht des...