Anforderungen an die Erheblichkeit einer sexuellen Handlung im Sexualstrafrecht

Der objektive Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Absatz 1 StGB ist unter anderem dann verwirklicht, wenn ein Täter eine sexuelle Handlung an einem Kind vornimmt. Gemäß § 184h Nr. 1 StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. Abhängig von der jeweils fraglichen Straftat bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Erheblichkeit der Rechtsgutsbeeinträchtigung im Rahmen des § 184h Nr.1 StGB. In Anbetracht dessen hatte sich der Bundesgerichthof in seinem Beschluss vom 6. Mai 2020 (2 StR 543/19) damit zu befassen, ob bereits flüchtige Berührungen genügen, um die Erheblichkeitsschwelle...