Verschlagwortet: effektive Verteidigung

Sitzordnung in deutschen Strafverfahren – kein Recht des Angeklagten auf eine frontale Sicht auf die Hauptbelastungszeugin

Die Ausgestaltung der Sitzordnung in deutschen Strafverfahren ist für die Person auf der Anklagebank nicht besonders vorteilhaft. Während die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Zeugen von vorne sehen und dadurch auch deren Mimik und Gestik genau wahrnehmen können, haben Angeklagte in der Regel lediglich einen eingeschränkten Blick auf die als Zeugen vernommenen Personen. Sie sitzen seitlich von den vernommen Zeugen. Wenn die Anordnung des Gerichtssaales besonders beengt ist oder eine räumliche Trennung der Anklagebank besteht, kann es sogar passieren, dass die Zeugen von der Anklagebank aus lediglich von schräg hinten gesehen werden können.

„Nicht ohne meinen Anwalt“ – Urteilsaufhebung wegen Terminierung der Hauptverhandlung trotz Verhinderung des Wahlverteidigers

Die Arbeit eines Strafverteidigers spielt sich hauptsächlich vor Gericht ab. Wer mehrere Mandanten vertritt, wird deshalb häufig mit Terminkollisionen zu tun haben. Doch was kann man tun, wenn das Gericht sich nicht auf eine Terminverlegung einlassen will, obwohl man an dem von dem Gericht bestimmten Termin bereits eine andere Hauptverhandlung wahrnehmen muss? Einen Anspruch auf die Verlegung des Termins hat man als Strafverteidiger nicht. Allerdings ist man in solchen Fällen auch nicht komplett rechtlos gestellt, wie ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt.  Dem Beschluss des BGH vom 21. März 2018 – 1 StR 415/17 lag ein Verfahren vor dem...