Verschlagwortet: Betäubungsmittel

60 Cannabispflanzen in der Wohnung angebaut

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind diejenigen Delikte geregelt, die einen Bezug zu Drogen aufweisen. Dabei spielt die Menge der Drogen oft einen wichtigen Faktor und kann bei der der Länge der Strafe entscheidend sein. Der Bundesgerichtshof (5 StR 534/19) hat sich in seinem Beschluss vom 25. November 2020 mit dem § 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG beschäftigt, der das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge regelt. Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wer jedoch mit Betäubungsmitteln in nicht...

Amphetamine online bestellt

Das Strafgesetzbuch ist nicht die einzige Quelle materiellen Strafrechts; auch in anderen Gesetzen finden sich Vorschriften über dieses. So ist das Betäubungsmittelstrafrecht im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) geregelt und gehört zum Nebenstrafrecht. Eine wichtige Norm des BtMG ist  der § 29 BtMG. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, „wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“. Auch der Bundesgerichtshof (3 StR 416/21)...

Drogenfahrt

In der juristischen Ausbildung ist es unerlässlich, sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung an einer Straftat eingehend zu befassen. Insoweit wird zunächst zwischen Täterschaft und Teilnahme unterschieden. Die Täterschaft ist in § 25 Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Unter der Teilnahme ist gem. § 28 Abs. 1 StGB ein Anstifter oder ein Gehilfe zu verstehen. Die Anstiftung ist in § 26 StGB geregelt und legt fest, dass als Anstifter gleich einem Täter bestraft wird, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. Die Beihilfe ist in § 27 StGB normiert und besagt, dass als Gehilfe bestraft wird,...

Der verdeckte Ermittler beim Drogenkauf

Zwar begegnet einem das Betäubungsmittelgesetz im Studium nicht häufig, so spielt es doch in der anwaltlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Wer mit Betäubungsmitteln unerlaubten Handel treibt, dem kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen.  Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt. Handeltreiben ist dabei jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern. Nebstdem gehört das Handeltreiben zu den Delikten, bei denen mehrere natürliche Handlungen durch den Tatbestand des Gesetzes zu...

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Wer mit Betäubungsmitteln unerlaubten Handel treibt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Ist man dabei auch noch bewaffnet, so verschiebt sich der Strafrahmen drastisch nach oben. So heißt es in § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. Obwohl die Bejahung eines bewaffneten Handels eine derart heftige...

Wurde eine Wohnung wegen der Suche nach Drogen bei Gefahr im Verzug durchsucht, bedarf deren erneute Durchsuchung einer neuen Anordnung

Hausdurchsuchungen werden häufig wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt. Dabei suchen die Polizeibeamten einerseits nach den Drogen selbst, beispielsweise nach Marihuana oder Kokain, oder aber auch nach Utensilien, die mit dem Drogenkonsum bzw. dem Drogenhandel zusammenhängen, z.B. Feinwaagen. Es wird zudem auch nach Handys gesucht, die aufgrund von Kontaktnummern oder Chat-Verläufen Aufschluss über den Erwerb oder den Handel mit Drogen geben können. Solche Hausdurchsuchungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter angeordnet werden. Liegt Gefahr im Verzug vor dürfen Durchsuchungen aber auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden, § 105 StPO. Unter dem Begriff „Gefahr im...