Verschlagwortet: Bestellung

Was passiert, wenn der Pflichtverteidiger keine Zeit hat?

Im Laufe des Studiums wird einem das Strafprozessrecht begegnen, welches in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist. Eine Thematik dabei ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Ein Pflichtverteidiger wird dem Angeklagten vom Gericht beigeordnet, sodass die Verfahrensrechte des Beschuldigten gewahrt werden. Gründe für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers lassen sich im § 140 StPO finden. Doch wann kann ein beigeordneter Pflichtverteidiger ausgewechselt werden? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof (StB 35/22) in seinem Beschluss vom 25. August 2022 beschäftigen. Im vorliegenden Fall wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet, der nur an 7 der 15 Hauptverhandlungstermine verfügbar war. Daraufhin entpflichtete der Vorsitzende des...

Gute Neuigkeiten für Pflichtverteidiger: Keine Rücknahme der Verteidigerbestellung, wenn sich die Beurteilung ihrer Notwendigkeit nachträglich ändert

Als Strafverteidiger weiß man, dass eine gute Verteidigung den Gang des Verfahrens ganz erheblich beeinflussen kann und in jedem Fall unerlässlich ist. Der Gesetzgeber sieht die Verteidigung jedoch nicht in jeder Situation als notwendig an. Vielmehr hat er in § 140 StPO Fallgruppen normiert, in denen eine Verteidigung notwendig und ein Pflichtverteidiger, wenn der Angeklagte selbst keinen Wahlverteidiger benennt, vom Gericht bestellt werden muss. Ist die Verteidigerbestellung erst einmal vorgenommen, so kann sie nicht ohne weiteres wieder zurückgenommen werden. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts (LG) Bonn vom 22.01.2016 – 21 Qs-660 Js 405/14-72/15 auch dann, wenn sich...

NSU-Reihe: Wie kann man seinen Pflichtverteidiger feuern?

NSU-Reihe: Wie kann man seinen Pflichtverteidiger feuern? Letzte Woche schien es so als würde ein turbulenter Sturm über dem NSU-Prozess ausbrechen. Nachdem dieser sich in ein laues Lüftchen verwandelte, steht die Luft im Gerichtssaal nun wieder still. Beate Zschäpe ist mit ihrem Antrag, ihren drei Pflichtverteidigern das Vertrauen zu entziehen, gescheitert. Die Richter des Oberlandesgerichts München hielten ihre Stellungnahme für nicht überzeugend und setzten das Verfahren in der bisherigen Konstellation wie geplant fort. Für uns allerdings kein Grund die Strafprozessordnung (StPO) zugeschlagen zu lassen. Denn wer hat sich in den letzten Tagen nicht mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen...