Verschlagwortet: beharrlich

Ab wann ist das Aufsuchen räumlicher Nähe strafbar?

Der Tatbestand der Nachstellung ist in der Allgemeinbevölkerung eher unter dem Begriff „Stalking“ bekannt und sanktioniert unter anderem das beharrliche Aufsuchen der räumlichen Nähe. Im Rahmen unserer wöchentlichen Definitionswiederholungen hatten wir bereits den Begriff der Beharrlichkeit erklärt. Diese Woche wollen wir die Frage beantworten, ab wann ein strafrechtlich relevantes Aufsuchen räumlicher Nähe vorliegt. Zur Erinnerung – § 238 StGB lautet: Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, in dem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, (…) und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Räumliche Nähe sucht auf, wer aktiv eine physische...

Die Beharrlichkeit im Rahmen der Nachstellung (Stalking)

§ 238 StGB ist mit ihren sechs Jahren eine ziemlich neue Norm, die 2007 eingeführt wurde, um nach Auffassung des Gesetzgebers bestehende Strafbarkeitslücken im Bereich der unbefugten Nachstellung (Stalking) zu schließen. Eine wichtige Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die Nachstellung beharrlich vorgenommen wird. Was dies genau meint, wollen wir uns heute in der wöchentlichen Wiederholung einmal anschauen. § 238 Abs. 1 StGB lautet wie folgt: Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, in dem er beharrlich 1.seine räumliche Nähe aufsucht, 2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, 3.unter missbräuchlicher Verwendung von...