Der Richter, den die Wahrheit nicht interessiert

(Die Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Ablehnung eines Befangenheitsantrags – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2012 – 2 BvR 1750/12) Unparteilichkeit und Objektivität, dies sollten Haupteigenschaften eines Richters sein. Was sich jedoch kürzlich im Gerichtssaal des Landgerichts in Chemnitz abgespielt hat, lässt vermuten, dass nicht jeder Richter diese gebotene Neutralität für die Ausübung des Richteramts mitbringt. Sachverhalt und Verfahrensgang Der für eine Zivilrechtsstreitigkeit zuständige Richter verweigerte den vom Anwalt der Beklagten vorgebrachten Beweisantrag, einen in der Schweiz ansässigen Zeugen anzuhören. Der Richter wollte den Antrag jedoch weder in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufnehmen, noch reagierte er auf...