Panik wegen eines Drogentransports – Gefährdung des Straßenverkehrs

„Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutsamen Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Der § 315c StGB regelt die Gefährdung des Straßenverkehrs und enthält neben dieser Variante (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 a) StGB noch weitere Alternativen, nach der eine Gefährdung des Straßenverkehrs in Frage kommt. Der Bundesgerichtshof (4 StR 377/22) hat sich in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2022 mit der oben genannten Variante auseinandergesetzt. Im hiesigen Sachverhalt transportiere der Angeklagte im Auftrag eines...