Verabredete Schlägerei auch mit Regeln sittenwidrig – Einwilligung adieu!

Das Institut der Einwilligung in eine Rechtsgutsverletzung ist heikel und viel diskutiert. Wenn es darum geht, was der Mensch mit seinem eigenem Körper tun darf, gibt es keine Grenzen. Von A-Z oder besser gesagt bis zum Suizuid, man darf sich alles antun, solange man dabei niemanden gefährdet. Anders ist die Rechtslage, wenn es um die Frage geht, ob man sich von einer anderen Person verletzen lassen darf. Aus dieser Frage heraus wurde das Rechtsinstitut der Einwilligung geschaffen. Liegt eine wirksame Einwilligung in eine Fremdverletzung vor, so wirkt diese für den Handelnden rechtfertigend. Neben den allgemeinen Voraussetzungen der Einwilligung, mit denen...