Pflichtverteidigerin verheizt unschuldigen Mandanten

Grau und unscheinbar schleichen sie durch die Gänge des Amtsgerichts Tiergarten. Immer auf der Suche, ihr Wohlwollgen gegenüber den Richtern zum Ausdruck zu bringen. In ihrer Unterwürfigkeit sind diese Rechtsanwälte auch bereit, ihren vom Gericht anvertrauten Mandanten zu opfern.

Diese Woche war ich in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten, in der mein Mandant beschuldigt wurde, mit einem Bekannten einen Ladendiebstahl begangen zu haben.

Der Sachverhalt war folgender:
Es gab einen Ladendetektiv, welcher den zweiten Beschuldigten gesehen hat, wie dieser zwei Flaschen Wodka meinem Mandanten übergab. Nach einem kurzen Gespräch verschwand der zweite Beschuldigte. Den Gesprächsinhalt konnte der Detektiv nicht wahrnehmen. Mein Mandant steckte dann die Flaschen in seine Hose und wollte den Laden verlassen.

Mein Mandant berichtete mir, dass er in dem Gespräch mit dem zweiten Beschuldigen diesem mitteilte, dass der den Alkohol nun nicht mehr kaufen, sondern stehlen wolle. Da dies der zweite Beschuldigte nicht wollte, verließ er den Laden. Er wollte sich am Ladendiebstahl nicht beteiligen.

Nach dem Diebstahl wurden beide von der Polizei festgenommen. Da der zweite Beschuldigte anscheinend keinen Rechtsanwalt kannte, suchte das Gericht ihm eine Verteidigerin als Pflichtverteidiger aus.

Ich erklärte dann der Pflichtverteidigerin, dass mir mein Mandant mitgeteilt hatte, dass ihr Mandant nicht schuldig sei. Dies war aber der Pflichtverteidigerin egal, da sie schon mit der Richterin vereinbart hatte, dass ihr Mandant im Falle eines Geständnisses aus der Haft entlassen werden würde.

Klingt zunächst toll, doch wurde der Mandant zu vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Pech ist auch, dass er bereits unter einer hohen Bewährungsstrafe steht. Diese Bewährungsstrafe wird nun widerrufen werden und der Mandant der Pflichtverteidigerin muss dann ca. zwei Jahre ins Gefängnis muss. Der arme Kerl wird spätestens bei der Ladung zum Haftantritt merken, dass die kurzfristige Freiheit teuer erkauft worden ist.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin – Kreuzberg

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9 Antworten

  1. @RO
    Das Ziel diese Beitrages ist, Beschuldigten deutlich zu machen, dass es in der Regel nicht sinnvoll ist, auf die vermeintlich gutgemeinte Hilfe des Gerichts zu vertrauen. Es gibt aber einige Rechtsanwälte, die von der bestehenden Praxis leben und deshalb auch kein Interesse an der öffentlichen Aufklärung haben.

  2. @W.Schaffe
    Lieber Kollege, da ist wohl jemand mit der „eigenen“ Straferwartung nicht zufrieden. 🙂 Nach meiner Erinnerung wurde mein letzter Antrag vom Gericht nicht positiv beschieden.

  3. @RO
    Wir müssen Kommentare genehmigen. Sie haben keine Vorstellung, wie schlecht das Verhältnis von Spam und echten Kommentaren ist. Leider.

    Selbstverständlich schalten wir alles, auch Kritisches, frei, wenn es denn von echten Menschen verfasst worden ist.

    Das Veröffentlichen nach Genehmigung würde ich nicht als Zensur ansehen.

  4. W.Schaffe sagt:

    Es soll auch einen RA Dietrich geben, der das Stellen von Anträgen gelegentlich davon abhängig macht, ob das Gericht sie für förderlich hält und dieses bei der Kammer anfragt. Diese neue Schöpfung des Genehmigungsvorbehalts für den eigenen Antrag gehört zum künftigen Standard des Verurteilungsbegleiters.

  5. anonym sagt:

    kein „deal“ mehr und die fallpauschale statt tagesgeld

  6. RO sagt:

    …mit Zensur, so demokratisch?

  7. RO sagt:

    Was soll dieses Branding in eigener Sache – gehen die Pflichtverteidiger-Mandate zuneige?

  8. So kann man es auch sagen!

  9. cepag sagt:

    Verurteilungsbegleiter.

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