Hochverdächtig 1/3
Heute der erste Teil eines kleinen Lernbeitrags zum Strafprozessrecht. Das Strafprozessrecht unterscheidet drei verschiedene Verdachtsgrade, nämlich den Anfangsverdacht den hinreichenden Tatverdacht und den dringenden Tatverdacht Wenn man sich den Verdacht als einen Strahl vorstellt, der bei bei 0 % beginnt und bei 100 % endet, wobei 0 % für „der Beschuldigte ist völlig unverdächtig“ und 100 % für „der Beschuldigte ist sicher der Täter“ steht, kann man die Verdachtsgrade leicht anordnen und sich so ihr Wesen verständlich machen. 1. Der Anfangsverdacht Ganz links, vl. bei 2-3 % steht der Anfangsverdacht. Dieser ist eine niedrige Hürde, die der Staatsanwaltschaft gestellt wird,...

