Kerkeling klaut Kuchen – Mitquizzen mit Halbwissen Runde 3

Fall nach: „Ich bin dann mal weg. Meine Reise auf dem Jakobsweg. 59. Auflage 2007, S. 159.“

Der Entertainer und Moderator K begibt sich 2001 auf den Pilgerweg nach Santiago de Compostela. Am 29. Juni 2001 schreibt er in sein (Tage-)Buch folgendes:

Ohne Frühstück bin ich heute nicht zu ertragen und lieber nehme ich ein schlechtes Frühstück zu mir als gar keins! Ohne Frühstück bin ich nichts und kann ich nichts! Zwei bräunliche Bananen habe ich zwar immer dabei und lauwarmes Wasser ist auch zur Genüge in meiner Flasche, aber mir ist halt nach etwas Substanziellerem mit einer schönen Tasse Kaffee zu Mute. Also klaue ich mir ein Stück Marmorkuchen von der Theke und verschlinge es. Das wird sicher kein Fall für die Guardia Civil.

Etwas später fügt er hinzu:

Allerdings war das, was ich mir da eben im Mundraubverfahren zugeführt habe, kein richtiges Frühstück.

Bezüglich der Frühstücksqualität hat Kerkeling sicher Recht. Aber liegt er auch im Hinblick auf die strafrechtliche Bewertung richtig?

Lösungen per Mail an: stern[at]strafrechtsblogger.de

Es gibt auch wieder etwas zu gewinnen. In der dritten Runde „Mitquizzen mit Halbwissen“ verlosen wir das Werk

Wagner: Strafvollstreckung Wagner
Strafvollstreckung
Lehrbuch für Studium und Praxis
2. Auflage 2009. XVI, 177 S.: mit zahlreichen Tabellen. Kartoniert
C. H. Beck ISBN 978-3-406-57998-1
29,90 € inkl. MwSt.

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Auch alle weiteren Regeln gelten fort.

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