Weihnachtsvorlesung 2010 morgen in Potsdam

Der F§R Jura und der FSR Politik & Verwaltung laden in diesem Jahr gemeinsam zur Weihnachtsvorlesung der Juristischen Fakultät ein. Datum: Donnerstag, den 16. Dezember 2010 Zeit: 18.00 Uhr Ort: Universität Potsdam, Juristische Fakultät, Campus Griebnitzsee, Am S-Bhf Griebnitzsee, Haus 6, Hörsaal H 04 Programm: 1. Prof. Dr. Georg Küpper (Lesung aus „Das Weihnachtshasser-Buch“) 2. Prof. Dr. Uwe Hellmann 3. HD Dr. habil. Raimund Krämer (Kann man Weihnachten abschaffen? Eine kubanische Erfahrung) Pause 4. Prof. Dr. Eckart Klein 5. Dr. Markus Lederer (Der Weihnachtsmann als Akteur der internationalen Beziehungen) 6. Prof. Dr. Götz Schulze (Wunder und Barmherzigkeit im Zivilrecht –...

Dateikarten Strafprozessrecht 71 – 75

Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier 71 Die ersten Beamten der StA am OLG und LG haben ein Devolutions- und Substitutionsrecht, § 145 I GVG. Was versteht man darunter? – Devolution: Übernahme des Verfahrens – Substitution: Ersetzung, d. h. Beauftragung eines anderen StA 72 Wo ist das Devolutions- und Substitutionsrecht der ersten Beamten der StA am OLG und LG geregelt? N § 145 I GVG 73 Skizziere die grobe Ämterstruktur der StA auf Bundesebene! Generalbundesanwalt -> Bundesanwalt X -> Bundesanwalt Y -> Bundesanwalt Z 74 Skizziere die grobe Ämterstruktur der StA auf Landesebene! Generalstaatsanwalt -> StA U ->StA V ->StA...

Dateikarten Strafprozessrecht 66-70

Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier 66-70 66 Was versteht man unter dem sog. Akkusationsprinzip? N Keine gerichtliche Untersuchung ohne Klageerhebung, § 151 StPO =Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter 67 Unter dem Akkusationsprinzip versteht man, dass es ohne Klageerhebung keine gerichtliche Untersuchung geben darf, § 151 StPO. Ist eine – öffentliche – Anklage generell notwendig? nein – Antrag auf Festsetzung von Rechtsfolgen im Objektiven Verfahren – Privatklage 68 Was ist die wichtigste Konsequenz aus dem Akkusationsprinzip, § 151 StPO? Thematische Bindung des Gerichts, § 155 StPO -> keine Erstreckung auf andere Taten -> keine Erstreckung auf andere...

Kachelmanns Neuer

Kachelmann hat einen seiner Rechtsanwälte ausgewechselt. Statt Dr. Reinhard Birkenstock soll nun Johann Schwenn das Verfahren um die mögliche Vergewaltung der ehemaligen Geliebten Kachelmanns zu Ende bringen. Die Gründe sind unbekannt, sicher aber triftig. Nun hat Kachelmann sowohl einen Prominenten-Verteidiger als auch einen prominenten Verteidiger mandatiert. Konstantin Stern

Dateikarten Strafprozessrecht 61 – 65

Zur Herkunft der Dateikarteninhalt siehe hier 61-65 61 Das Offizialprinzip erfährt zum Teil Durchbrechungen. Nenne 3 Beispiele! – Antragsdelikte, §§ 77-77d StGB – Privatklagedelikte – Ermächtigung und Strafverlangen, § 77e StGB 62 Das Offizialprinzip erfährt eine Durchbrechung durch die Antragsdelikte. Nenne 7 Beispiele! §§ 123, 194, 205, 230, 247, 248a, 303c StGB 63 Das Offizialprinzip erfährt eine Durchbrechung durch die „Ermächtigung“. Nenne 3 Beispiele! (1-3/5) – § 90 IV StGB – Verunglimpfung des Bundespräsidenten – § 97 III StGB – Preisgabe von Steuergeheimnissen – § 194 IV StGB – Beleidigung eines Gesetzgebungsorgans 64 Das Offizialprinzip erfährt eine Durchbrechung durch die...

Juristenball in Potsdam

Am 03. Dezember lädt der Fachschaftsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam zum traditionellen Juristenball am Campus Griebnitzsee. Zu Salon-Orchestermusik wird Standard und Latein getanzt, ab 24 Uhr übernimmt ein DJ für die Zappelphillippe mit zeitgenössischem Musikgeschmack. Dazu gibt es Showtanz, einen Zauberer und ein hochwertiges Buffet. Karten zum Preis von 20,00 € (ermäßigt 16,00 €) incl. Buffet ab 18.30 Uhr sowie zum Preis von 8,00 € (ermäßigt 6,00 €) ohne Buffet ab 22.00 Uhr gibt es unter fsr-jura@uni-potsdam.de und mit Aufschlag an der Abendkasse. Der Verstaltungsort ist in 25/40 Minuten von Bahnhof Zoo bzw. Alexanderplatz ohne Umstieg zu erreichen....

Dateikarten Strafprozessrecht 56-60

Zur Herkunft der Dateikarteninhalte siehe hier 56-60 56 Aus welchen Normen ergibt sich die funktionale Zuordnung zw. StA und Polizei im strafprozessualen Ermittlungsverfahren? N § 161 S. 2 StPO, 152 GVG 57 Skizziere die funktionale Zuordnung zw. StA und Polizei im strafprozessualen Ermittlungsverfahren! StA-> (Auftrag) -> Ermittlungspersonen der StA StA -> (Ersuchen) -> Polizei 58 Was ist die Funktion der StA im Ermittlungsverfahren gem. §§ 152 II, 161 StPO? Die StA trägt die rechtliche Gesamtverantwortung für das Ermittlungsverfahren + Pflicht zur offenen Kooperation mit der Polizei 59 Was ist die Funktion der Polizei im Ermittlungsverfahren gem. §§ (152 II, 161),...