BGH hebt Freispruch auf
Im Verfahren um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einem Dessauer Polizeirevier hat der BGH den Freispruch gegen den 47jährigen Dienstgruppenleiter aufgehoben. Der 4. Strafsenat sieht Lücken in der Beweiswürdigung. Unklar sei, wie es Jalloh möglich gewesen sein soll, die Matratze anzuzünden sowie die zur Rettung zur Verfügung stehende Zeit. Der vom LG beschriebene Sachverhalt sei nur schwer nachvollziehbar. Etwas ausführlicher hier und hier. Das LG Magdeburg hat nun Gelegenheit, die Argumentationslücken zu schließen. Die Tat liegt auf den Tag 4 Jahre zurück.